Aufbruchgenehmigung
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung
Hauseigentümer /-innen können beantragen, dass zugelassene Firmen öffentliche Flächen öffnen dürfen, um Arbeiten an ihrem Haus oder Grundstück vorzunehmen (z.B. einen Kanalhausanschluss).
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