Aufenthaltserlaubnis beantragen

Kontakt

Indykiewicz, T.
Theodor-Frings-Allee 22
41751 Viersen
Tel.: 02162 101 631
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Schulze, S.
Theodor-Frings-Allee 22
41751 Viersen
Tel.: 02162 101 526
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Spill, A.
Theodor-Frings-Allee 22
41751 Viersen
Tel.: 02162 101 630
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Pauleßen, L.
Theodor-Frings-Allee 22
41751 Viersen
Tel.: 02162 101 626
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Waters, M.
Theodor-Frings-Allee 22
41751 Viersen
Tel.: 02162 101 6353
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Öffnungszeiten

nur nach vorheriger Terminvereinbarung:
Montag geschlossen
Dienstag bis Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag zusätzlich: 14.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag nachmittags findet keine Sprechstunde in Asylangelegenheiten statt.

Drittstaatsangehörige Ausländer benötigen für den Aufenthalt im Bundesgebiet grundsätzlich eine Aufenthaltserlaubnis. Hierbei handelt es sich um einen befristeten Aufenthaltstitel, der an den Aufenthaltszweck gebunden ist. Die Aufenthaltserlaubnis wird von den örtlichen Ausländerbehörden ausgestellt. Zuständig ist die Ausländerbehörde am Wohnort des Ausländers.

Aus der Aufenthaltserlaubnis geht  hervor, ob und in welchem Umfang der Ausländer berechtigt ist, einer Erwerbstätigkeit (Beschäftigung oder auch selbständige Erwerbstätigkeit) nachzugehen.

Die Aufenthaltserlaubnis wird im Regelfall als elektronischer Aufenthaltstitel erteilt.


Termine in der Ausländerbehörde können Sie ausschließlich mit dem Kontaktformular vereinbaren.

QR-Code zum Formular Terminanfrage Ausländerbehörde Stadt Viersen

Das Formular kann in viele Sprachen übersetzt werden. Mit Hilfe des Formulars fragen wir im Einzelfall weitere Angaben ab. Das erleichtert uns die Bearbeitung und erspart zeitraubende Rückfragen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, ergänzende Unterlagen hochzuladen und zusammen mit dem Formular abzusenden.

Terminanfragen auf anderem Weg können wir in der Regel nicht bearbeiten.

Unabhängig von einer Terminvereinbarung erreichen Sie die Ausländerbehörde der Stadt Viersen zu folgenden telefonischen Servicezeiten:

Montag 9–10 Uhr und Mittwoch 14–15 Uhr

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