Bauberatung

Kontakt

FB 63 Bauordnung
Bahnhofstr. 23-29
41747 Viersen
Tel.: 02162 101 321

Wir empfehlen vor der Erstellung der endgültigen Pläne für ein Bauvorhaben eine Bauberatung wahrzunehmen.

In einem solchen Beratungsgespräch kann meist abschließend geklärt werden, ob die Planung baurechtlich zulässig ist  oder ob umgeplant werden muss, damit das Bauvorhaben genehmigungsfähig wird.

In besonderen Fällen, bei denen die baurechtliche Zulässigkeit in einem solchen Bauberatungsgespräch nicht abschließend geklärt werden kann, wird das Stellen eines Antrags auf Vorbescheid (sogenannte Bauvoranfrage) empfohlen. Damit kann die Bauaufsicht die baurechtliche Zulässigkeit genau prüfen. 

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