Baugenehmigung beantragen

Kontakt

FB 63 Bauordnung
Bahnhofstr. 23-29
41747 Viersen
Tel.: 02162 101 321

Baumaßnahmen und Nutzungsänderungen bedürfen in der Regel vor Beginn ihrer Umsetzung einer Baugenehmigung (§ 63 Landesbauordnung - BauO NRW).

Dies gilt nur dann nicht, wenn die Baumaßnahme zu den Vorhaben gehört, die in der Landesbauordnung (BauO NRW) aufgeführt sind.

Voraussetzung für die Erteilung einer Baugenehmigung ist, dass zuvor ein entsprechender Bauantrag für die geplante Baumaßnahme oder für die vorgesehene Nutzungsänderung bei der Stadt Viersen eingereicht wird.

Bei geplanten Wohngebäuden und kleineren Bauvorhaben dauert das Baugenehmigungsverfahren einige Wochen, sofern nicht eine Baulast erforderlich ist für die Genehmigungsfähigkeit.
Zu den kleineren Bauvorhaben zählt zum Beispiel die Errichtung von

  • Garagen,
  • Carports,
  • Balkonen oder
  • Dachgauben.


Hinweise

Wird bekannt, dass Sie ohne die erforderliche Baugenehmigung gebaut haben (so genanntes „Schwarzbauen“), wird die Baustelle sofort stillgelegt. Außerdem wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Gleiches gilt auch für ungenehmigt durchgeführte Nutzungsänderungen. 

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