Beglaubigung einholen

Kontakt

Lammertz, Stefan
Rathausmarkt 1
41747 Viersen
Tel.: 02162 101 670
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Öffnungszeiten

Montag: 8.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag: 8.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch: 8.00 bis 13.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 bis 18.00 Uhr
Freitag: 8.00 bis 13.00 Uhr
Samstag: 10.00 bis 13.00 Uhr

Eine amtliche Beglaubigung  ist nicht in allen Fällen zulässig. Die Zulässigkeit ist in der Regel gegeben, wenn das Original des Schriftstückes von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde oder die Abschrift oder Kopie zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt ist (§ 33 Verwaltungsverfahrensgesetz).

Deutsche Reisepässe und deutsche Personalausweise können auch beglaubigt werden. 
Hierzu bringen Sie bitte einen Nachweis der anfordernden Stelle/Behörde mit.

Ausländische Nationalpässe können beglaubigt werden, wenn die Beglaubigung zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt wird. Das Anforderungsschreiben der deutschen Behörde muss vorgelegt werden.

Beglaubigungen können nur für Personen angefertigt werden, die in Viersen gemeldet sind.

Was darf beispielsweise nicht beglaubigt werden?

  • Deutsche Personenstandsurkunde (z.B. Geburts-, Sterbe-, Heiratsurkunde)
    Zuständigkeit: --> Standesamt, welches die ursprüngliche Urkunde ausgestellt hat (siehe Urkundenservice)
  • Testament
    Zuständigkeit: --> Notar (= öffentliche Beglaubigung)
  • Vollmachten
    Zuständigkeit: --> Notar
  • Unterlagen über Erbschafts- und Grundstücksangelegenheiten
    Zuständigkeit: --> Notar
  • private Schriftstücke bzw. Unterschriften auf privaten Schriftstücken
    Zuständigkeit: --> Notar
  • Finanzierungsunterlagen
    Zuständigkeit: --> Notar
  • Grundbucheintragungen
    --> Amtsgericht
  • Beschlüsse und Urteile von Gerichten
    Zuständigkeit: --> Amtsgericht
  • Vereins- und Handelsregistersachen
    Zuständigkeit: --> Amtsgericht
  • Ausländische Nationalpässe (wenn nicht von einer deutschen Behörde angefordert)
    Zuständigkeit: --> ggf. Notar oder Botschaft des jeweiligen Herkunftlandes
  • Auszug aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis)
    --> Bundesverwaltungsamt
  • Urkunden von Bundesbehörden
    Zuständigkeit: --> Bundesverwaltungsamt

Alle benötigten Kopien werden ausschließlich von den Mitarbeitern des  Service-Center Viersen angefertigt.

Benötigte Unterlagen

Zur Beglaubigung müssen Sie das originale Schriftstück/Dokument mitbringen.

Gebühr

Je Kopie fallen Gebühren i.H.v. 0,50 Euro an.

Außerdem fallen je beglaubigter Seite Gebühren i.H.v. 1,50 Euro an.

Beglaubigungen zur Vorlage bei Rentenversicherungsträgern (z.B. BfA, LVA) sind gebührenfrei.

Hinweise

Zeugnisse werden von den ausstellenden Schulen häufig kostenlos beglaubigt.

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