Ehegattennachzug

Kontakt

Indykiewicz, T.
Theodor-Frings-Allee 22
41751 Viersen
Tel.: 02162 101 631
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Schulze, S.
Theodor-Frings-Allee 22
41751 Viersen
Tel.: 02162 101 526
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Spill, A.
Theodor-Frings-Allee 22
41751 Viersen
Tel.: 02162 101 630
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Pauleßen, L.
Theodor-Frings-Allee 22
41751 Viersen
Tel.: 02162 101 626
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Waters, M.
Theodor-Frings-Allee 22
41751 Viersen
Tel.: 02162 101 6353
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Öffnungszeiten

nur nach vorheriger Terminvereinbarung:
Montag geschlossen
Dienstag bis Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag zusätzlich: 14.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag nachmittags findet keine Sprechstunde in Asylangelegenheiten statt.

Sie wollen, dass Ihre Ehefrau oder Ihr Ehemann aus dem Ausland zum Zwecke der Familienzusammenführung zu Ihnen zieht.

Allgemeines
EU-Bürger benötigen für die Einreise nach Deutschland kein Einreise-Visum.

Staatsangehörige Australiens, Israels, Japans, Kanadas, Neuseelands, Südkoreas und der Vereinigten Staaten von Amerika können den erforderlichen Aufenthaltstitel (hier: Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Ehegattennachzuges) auch nach der Einreise einholen. Sie benötigen zur Einreise kein Visum. Gleiches gilt für Staatsangehörige von Andorra, Brasilien, El Salvador, Honduras, Monaco und San Marino, sofern keine Erwerbstätigkeit aufgenommen werden soll.

Alle Staatsangehörigen andere Staaten müssen vor Einreise nach Deutschland das Visumsverfahren durchlaufen. Der Einreiseantrag ist bei der für den Wohnort Ihres Ehegatten zuständigen deutschen Auslandsvertretung (in der Regel Botschaft oder Konsulat) zu stellen. Dies gilt auch dann, wenn der Ehegatte grundsätzlich zu Besuchszwecken ohne Visum einreisen darf.

Wenn Sie hier in Viersen zusammenleben möchten, wird der Visumsantrag von der deutschen Auslandsvertretung hierher übersandt, damit die Voraussetzungen des Ehegattennachzuges von der Ausländerbehörde überprüft werden können. Der hier lebende Ehegatte wird automatisch von der Ausländerbehörde kontaktiert und gegebenenfalls aufgefordert, weitere Unterlagen vorzulegen.

Verfahren
Nach Zustimmung der Ausländerbehörde, entscheidet die deutsche Auslandsvertretung in eigener Zuständigkeit, ob ein Visum auch tatsächlich erteilt wird.
Nach erfolgter Einreise wird das Visum hier bei der Ausländerbehörde in der Form der Aufenthaltserlaubnis (Aufenthaltstitel) erteilt. Die Erteilung muss innerhalb des Gültigkeitszeitraumes des Visums beantragt werden. In Einzelfällen müssen nach Einreise weitere Unterlagen bei der Ausländerbehörde vorgelegt werden.

Hinweis
Nähere Informationen finden Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes oder den Webseiten der jeweiligen deutschen Auslandsvertretung.


Termine in der Ausländerbehörde können Sie ausschließlich mit dem Kontaktformular vereinbaren.

QR-Code zum Formular Terminanfrage Ausländerbehörde Stadt Viersen

Das Formular kann in viele Sprachen übersetzt werden. Mit Hilfe des Formulars fragen wir im Einzelfall weitere Angaben ab. Das erleichtert uns die Bearbeitung und erspart zeitraubende Rückfragen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, ergänzende Unterlagen hochzuladen und zusammen mit dem Formular abzusenden.

Terminanfragen auf anderem Weg können wir in der Regel nicht bearbeiten.

Unabhängig von einer Terminvereinbarung erreichen Sie die Ausländerbehörde der Stadt Viersen zu folgenden telefonischen Servicezeiten:

Montag 9–10 Uhr und Mittwoch 14–15 Uhr

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