Eheschließung

Kontakt

Simeth, Susanne
Theodor-Frings-Allee 22
41751 Viersen
Tel.: 02162 101 253
E-Mail senden
Kurasch, Vera
Theodor-Frings-Allee 22
41751 Viersen
Tel.: 02162 101 250
E-Mail senden
Krämer, Kerstin
Theodor-Frings-Allee 22
41751 Viersen
Tel.: 02162 101 254
E-Mail senden
Walter, Henrike
Theodor-Frings-Allee 22
41751 Viersen
Tel.: 02162 101 251
E-Mail senden
Öffnungszeiten

nur nach vorheriger Terminabsprache
Montag - Donnerstag: 08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag zusätzlich: 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag geschlossen

Anmeldung der Eheschließung

Anmeldungen zur Eheschließung erfolgen grundsätzlich schriftlich.

Den Vordruck für die schriftliche Anmeldung finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte per Mail an standesamt@viersen.de oder zu folgenden telefonischen Service-Zeiten persönlich an eine der Mitarbeiterinnen:

Montags bis Mittwochs von 9 bis 10 Uhr
Dienstags zusätzlich von 14 bis 15 Uhr.

Die Anmeldung zur Eheschließung (der Begriff „Aufgebot“ wurde bereits 1998 abgeschafft) kann frühestens sechs Monate vor der Eheschließung erfolgen.

Die Anmeldung muss immer bei dem Standesamt erfolgen, in dessen Bezirk zumindest einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat, unabhängig davon, wo Sie später Ihre Ehe schließen möchten.

Sollten Sie also beide keinen Wohnsitz in Viersen haben und trotzdem gerne hier heiraten wollen, melden Sie Ihre beabsichtigte Eheschließung beim Standesamt Ihres Haupt- oder Nebenwohnsitzes an.

Nach erfolgter Anmeldung werden uns die Unterlagen vom Anmeldestandesamt zugeschickt.

Sie erhalten dann von uns einen Gebührenbescheid sowie Ihre Terminbestätigung.

Vorzulegende Unterlagen:

Je nach Familienstand und persönlichen Umständen werden für die Prüfung der Ehevoraussetzungen ein oder mehrere Dokumente vom Standesamt benötigt.

Am einfachsten ist die Anmeldung, wenn

  • Sie beide deutsche Staatsangehörige sind
  • Sie volljährig und kinderlos sind und noch nie verheiratet waren
  • Sie beide in Viersen geboren wurden
  • Sie beide in Viersen wohnen.

Wenn alle genannten Voraussetzungen auf Sie zutreffen, benötigen Sie zur Anmeldung nur einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Für die schriftliche Anmeldung legen Sie den Unterlagen bitte eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses bei.

Wenn Sie in einer anderen deutschen Stadt geboren wurden, besorgen Sie sich bitte beim dortigen Standesamt eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister. Falls Sie im Ausland geboren wurden, aber Deutscher sind, benötigen wir die Geburtsurkunde im Original sowie eine dazugehörige Übersetzung eines ermächtigten Übersetzers. Aussiedler oder Vertriebene etc. erkundigen sich bitte vorher bei uns, ob noch zusätzlich die Vorlage namensrechtlicher Erklärungen oder ähnliches erforderlich ist.

Falls Sie nicht in Viersen gemeldet sind, brauchen wir zusätzlich noch eine erweiterte Meldeauskunft mit eingetragenem Familienstand. Diese erhalten Sie beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes.

Alle Verlobten, die geschieden sind oder von denen einer oder beide ausländische Staatsangehörige sind, müssen andere oder weitere Unterlagen vorlegen. Hier sind auch länderspezifische Voraussetzungen zu beachten oder es muss je nach Einzelfall sogar ein Verfahren auf Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses beim Oberlandesgericht in Düsseldorf eingeleitet werden.

Deshalb bitten wir Sie, sich in diesen Fällen telefonisch oder per Mail an standesamt@viersen.de mit uns in Verbindung zu setzen. Nur so können wir eine vollständige und zuverlässige Beratung gewährleisten.

Erst wenn Sie alle benötigten Dokumente zusammen haben, macht es Sinn, die Unterlagen zu übersenden, denn nur dann können wir verbindlich prüfen, ob Sie die Ehevoraussetzungen erfüllen und Ihnen in diesem Fall eine verbindliche Terminzusage machen oder die Dokumente dem Oberlandesgericht zuschicken.

Gebühren:

Die Höhe der Gebühren bestimmt jede Kommune selbst. Es kann daher zu Abweichungen auch zwischen benachbarten Gemeinden kommen.

In Viersen bezahlen Sie zurzeit folgende Beträge:

  • Anmeldung der Eheschließung 45 Euro
  • Anmeldung der Eheschließung mit Auslandsbeteiligung 75 Euro
  • Eheschließung von außerhalb   45 Euro
  • Eheurkunde 12 Euro
  • Versicherungen an Eides statt 25 Euro
  • Erklärung zur Namensführung (außer erstmaliger Bestimmung Ehename)  25 Euro

Im Einzelfall können höhere Gebühren anfallen, zum Beispiel für das Oberlandesgericht in Düsseldorf anlässlich eines erforderlichen Befreiungsverfahrens. Gerne beraten wir Sie dazu im Einzelfall.

Die Gebühren sind umgehend nach der Anmeldung auf das Konto der Stadt Viersen zu entrichten. Hierzu erhalten Sie einen Gebührenbescheid/Email.

Termine

Eheschließungen finden grundsätzlich mittwochs bis freitags in der Zeit von 9 bis 12 Uhr sowie Donnerstagnachmittag in der Zeit von 14:30 bis 16 Uhr statt.

Zusätzlich können Sie bei uns auch an bestimmten Samstagen im Jahr heiraten.

Die Termine in 2024 sind: 16. März, 27. April, 4., 18. und 25. Mai, 1., 15. und 29. Juni, 6. und 27. Juli, 10., 24. und 31. August, 14. September, 12. Oktober, 9. November, 7., 14. und 21. Dezember.

Für Trauungen im ganz kleinen Kreis steht auch die Dülkener Narrenmühle zur Verfügung. Das Standesamt bietet hier den 8. Juni und den 28. September 2024 als Termine an.

An diesen Samstagsterminen fallen zusätzliche Gebühren in Höhe von 75 Euro an.

Räumlichkeiten

Die Eheschließungen finden grunsätzlich in unserem stilvoll eingerichteten Trauzimmer im Ortsteil Dülken, Verwaltungsgebäude II, Theodor-Frings-Allee 22, statt. Das Trauzimmer ist durch einen Aufzug auch für Gehbehinderte und Rollstuhlfahrer problemlos erreichbar.

Das Trauzimmer bietet Platz für maximal 25 Personen (inklusive Brautpaar, Trauzeugen, Fotograf und Kindern).

Außerdem finden an ausgewählten Samstagen Trauungen im Weisheitssaal der Narrenmühle im Ortsteil Dülken, Rheindahlener Straße 43, statt.

Die Höchstzahl der dort zugelassenen Gäste beträgt aufgrund der besonderen baulichen Gegebenheit 8 Personen. Im Übrigen herrschen die Regeln, die auch im Trauzimmer gelten.

Bitte beachten Sie, dass die Räumlichkeit in der Narrenmühle nicht barrierefrei und nur über eine steile Treppe zu erreichen ist.

 

Standesamt Innenansicht

Der Hochzeitstag ist da

Die Trauungszeremonie

Bitte kommen Sie pünktlich zum vereinbarten Termin. Auf keinen Fall vergessen dürfen Sie als Brautpaar Ihren gültigen  Personalausweis oder Reisepass! Wenn Sie Ringe tauschen möchten, sollten auch diese nicht fehlen.

Sie werden dann ins Trauzimmer gebeten, die eigentliche Eheschließung beginnt. Nach altem Brauch richten wir nun einige persönliche Worte an Sie.

Das Ja- Wort

Nach der Ansprache wird es dann ernst mit dem Ja- Wort. Die Ehe wird geschlossen, wenn die Brautleute die Frage, ob sie die Ehe miteinander eingehen wollen, mit „Ja“ beantworten. Mit dem zweiten Ja-Wort ist eine gültige Ehe zustande gekommen. Dann wird festgestellt, „dass Sie nunmehr kraft Gesetzes rechtmäßig verbundene Eheleute sind.“

Wenn Sie möchten, können Sie im Anschluss Ihre Ringe tauschen und sich dann vielleicht sogar noch einen Hochzeitskuss geben.

Unterschrift

Sodann wird Ihnen die Niederschrift über die Eheschließung mit Ihren persönlichen Daten und der gewünschten Namensführung vorgelesen. Diese wird im Anschluss von Ihnen und, falls vorhanden, Ihren Trauzeugen unterschrieben. Verheiratet sind Sie allerdings schon vor der Unterschrift!

Ihnen wird nun Ihre Eheurkunde überreicht.

Wichtiger Hinweis zum Schluss

Das Werfen oder Streuen von Blütenblättern, Reis, Papier oder Ähnlichem in und vor dem Standesamt ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.

Bitte beachten Sie: Hunde haben zum Verwaltungsgebäude keinen Zutritt!

nach oben