Führerschein beantragen

Vorsprache:
Es ist eine persönliche Vorsprache oder Vertretung durch eine Fahrschule bzw. eine andere bevollmächtigte Person erforderlich.

Wenn Sie eine Ausbildung zur Fahrerlaubnis bei einer Fahrschule begonnen haben, müssen Sie auch einen amtlichen Führerscheinantrag stellen. Den Antrag stellen Sie bei der Gemeinde in der Sie mit Hauptwohnung gemeldet sind. Von hier aus wird Ihr Antrag zur weiteren Bearbeitung zur Kreisverwaltung Viersen weitergeleitet.

Im Folgenden haben wir die Gebühren für Sie zusammengestellt, die hier (im Service-Center Viersen) anfallen. Verschiedene Dienstleistungen müssen jedoch noch zusätzlich bei der Kreisverwaltung bezahlt werden.

Zur Vermeidung von  Wartezeiten  bieten wir diese Dienstleistung ausschließlich mit einem vorgemerkten Termin an.
Einen Termin können Sie hier buchen:   Online-Terminvergabe

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie ausreichend)
  • Aufenthaltsgenehmigung (soweit erforderlich für den Aufenthalt in Deutschland)
  • Sehtest
    einer amtlich anerkannten Sehteststelle. Eine Sehtestbescheinigung ist zwei Jahre gültig. Für die Klassen C und C1, also Lkw über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht, ist eine ärztliche Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens beziehungsweise ein Zeugnis eines Augenarztes erforderlich. Ein ausgestelltes Gutachten oder Zeugnis ist ebenfalls zwei Jahre gültig.
  • Erste-Hilfe-Schulung
    Die Erste-Hilfe-Schulung beinhaltet 9 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten und gilt für alle Führerscheinklassen. Kurse werden unter anderem vom Deutschen Roten Kreuz, dem Malteser Hilfsdienst, der Johanniter Unfallhilfe oder dem Arbeiter Samariter Bund durchgeführt. Die Teilnahmebescheinigung der umfassenden Ausbildung in Erster Hilfe kann ebenfalls anerkannt werden.
  • Ärztliche Eignungsbescheinigung auf amtlichem Vordruck
    Diese Bescheinigung ist nur für die Klassen C und C1 erforderlich. Sie können die Untersuchung bei einer Ärztin oder einem Arzt Ihrer Wahl durchführen lassen. In der Regel verfügen die Ärztinnen und Ärzte über die vorgeschriebenen amtlichen Untersuchungsvordrucke. Sollte Ihre Ärztin oder Ihr Arzt nicht über den notwendigen amtlichen Vordruck verfügen, kann sie oder er sich an die Ärztekammer wenden. Die Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung darf bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein.
  • Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis
  • Ein aktuelles biometrisches Passfoto (sollte nicht älter als drei Monate sein)
  • Unterschriftaufkleber

Gebühr

Führerschein Erstantrag
  • Erstantrag (mit Probezeit): 44,70 €
  • Erstantrag (ohne Probezeit): 43,90 €
Begleitetes Fahren ab 17 Jahren
  • Antragsgebühr: 44,70 €
  • Überprüfung der Begleitperson: pro Begleitperson: 13,30 €
  • Prüfbescheinigung "Führerschein ab 17": 9,00 €
Führerschein erweitern
  • Erweiterung: zwischen 43,90 und 58,20 €
ausländischen Führerschein umschreiben
  • Meldebescheinigung auf dem Antrag: 5,10 €
Führerschein wiederbekommen nach Entzug / Verzicht der Fahrerlaubnis (Neuerteilung)
  • Meldebescheinigung auf dem Antrag: 5,10 €

Zusatzgebühr für die Schulung auf Schaltgetriebe: 28,60 Euro

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