Führungszeugnis beantragen

Allgemeines

In das Bundeszentralregister, das beim Bundesamt für Justiz geführt wird, werden rechtskräftige Entscheidungen der Strafgerichte sowie bestimmte Entscheidungen der Vormundschaftsgerichte und von Verwaltungsbehörden und auch bestimmte ausländische strafrechtliche Verurteilungen gegen Deutsche oder gegen in Deutschland wohnende ausländische Personen eingetragen. Ein Führungszeugnis ist eine Urkunde, die vom Bundeszentralregister auf Antrag ausgestellt wird und aus der hauptsächlich hervorgeht, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht.

Führungszeugnisse werden für Personen ab 14 Jahren ausgestellt.

Es wird unterschieden zwischen sogenannten

  • Privatführungszeugnissen (Belegart N), die für persönliche Zwecke benötigt werden  (zum Beispiel für privaten Arbeitgeber) und
  • Behördenführungszeugnissen (Belegart O), die für eine Behörde benötigt werden (zum Beispiel für bestimmte amtliche Erlaubnisse oder für Beschäftigung bei einer Behörde)

Führungszeugnisse werden nicht von der Stadt Viersen, sondern vom Bundesamt für Justiz ausgestellt. Wir leiten Anträge sofort weiter. Das Bundesamt für Justiz hat mitgeteilt, dass es „aktuell zu einer längeren Bearbeitungszeit“ kommt. Die Stadt Viersen hat darauf keinen Einfluss. Über ein Kontaktformular können antragstellende Personen mit dem Bundesamt für Justiz in direkten Kontakt treten und darauf hinweisen, wenn im Einzelfall Nachteile durch ein fehlendes Führungszeugnis drohen.

 

Wie und wo kann ein Führungszeugnis beantragt werden?

  • Führungszeugnis online beantragen.
    Seit dem 1. September 2014 besteht die Möglichkeit, Führungszeugnisse unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über ein Online-Portal zu beantragen. Alle weiteren Informationen finden Sie unter dem nachfolgenden Link: www.fuehrungszeugnis.bund.de und in diesem Flyer.
    Sie haben die Möglichkeit folgende Anträge zu stellen:
    ~ Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses für private Zwecke
    ~ Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde
    ~ Antrag auf Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses (für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer Behörde)
  • Personen, die in Viersen wohnen, können ein Führungszeugnis in einer der unten genannten Dienststellen der Stadt Viersen beantragen. Bei der Antragstellung ist ein Identitätsnachweis durch Personalausweis oder Reisepass erforderlich. Ein Formular brauchen Sie nicht auszufüllen. Es wird bei der Vorsprache edv-gestützt erstellt. Bei der Antragstellung überprüft die Meldebehörde die Identität und nimmt die Gebühr für das Führungszeugnis entgegen.
  • Für Personen, die in einer anderen Stadt / Gemeinde in Deutschland wohnen, ist die Meldebehörde zuständig, bei der sie gemeldet sind.
  • Personen, die nicht in Deutschland wohnen, können ein Führungszeugnis unmittelbar bei der Registerbehörde, dem Bundesamt für Justiz, 53094 Bonn, beantragen. Nähere Informationen finden Sie auf dessen Website (siehe unten).
  • Erweitertes Führungszeugnis:
    Bei der Antragstellung ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das „erweiterte Führungszeugnis“ verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Absatz 1 BZRG für die Erteilung eines solchen Führungszeugnisses vorliegen.
    Bei Selbständigen reicht die Bescheinigung der Antrag stellenden Person aus.

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich. Schriftlicher, telefonischer Antrag oder Vertretung durch eine bevollmächtigte Person (etwa Familienmitglied oder Rechtsanwalt) sind gesetzlich nicht vorgesehen. Dadurch wird sichergestellt, dass keine andere Person unbefugt ein Führungszeugnis beantragt. Hat die Person einen gesetzlichen Vertreter oder eine gesetzliche Vertreterin, ist auch dieser oder diese antragsberechtigt.

Ausnahme: Schriftlicher Antrag, der amtlich oder öffentlich beglaubigt wurde.
Neben der persönlichen Antragstellung bei der Meldebehörde kann das Führungszeugnis dort auch schriftlich beantragt werden. In diesem Fall sind in dem formlosen Antragsschreiben an das Einwohnermeldeamt auch die Personendaten (Geburtstag, Geburtsname, evtl. abweichender Familienname, Vorname/n, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Anschrift) anzugeben. Die Unterschrift auf dem Antragsschreiben muss amtlich oder öffentlich beglaubigt sein. Soweit nicht bereits aus der Beglaubigung der Unterschrift ersichtlich, muss die Richtigkeit der Daten nachgewiesen werden.

 

Besuch nur mit Termin

Ein Besuch im Service-Center ist nur mit Termin möglich. Zur Terminvereinbarung nutzen Sie bitte die Online-Terminvergabe.

Es werden in der Regel täglich zwischen 7:00 und 8:00 Uhr weitere Kontingente für den jeweiligen Tag beziehungsweise den Folgetag für die Online-Buchung freigeschaltet. Wenn Sie einen kurzfristigen Termin benötigen, empfiehlt es sich, morgens ab 7:00 Uhr das Terminangebot des Service-Centers zu sichten.

Hinweise

Im Gegensatz zu Privatführungszeugnissen werden Behördenführungszeugnisse nicht der antragstellenden Person, sondern unmittelbar der Behörde übersandt. 

Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für meldepflichtige Personen

 

Weiterführende Informationen

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