Geburt

Kontakt

Kurasch, Vera
Theodor-Frings-Allee 22
41751 Viersen
Tel.: 02162 101 250
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Krämer, Kerstin
Theodor-Frings-Allee 22
41751 Viersen
Tel.: 02162 101 254
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Walter, Henrike
Theodor-Frings-Allee 22
41751 Viersen
Tel.: 02162 101 251
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Öffnungszeiten

nur nach vorheriger Terminabsprache

Die Beurkundung von Geburten erfolgt im schriftlichen Verfahren. Persönliche Termine werden nur vergeben, wenn zusätzlich zur Beurkundung noch eine Vaterschaftsanerkennung oder eine namensrechtliche Erklärung erforderlich ist.

Zur Beurkundung der Geburt benötigen wir generell folgende Unterlagen:

- Geburtsanzeige aus dem Krankenhaus (von beiden Eltern unterschrieben)
- Entbindungsmitteilung
- Datenblatt (angeben, wenn Sie die Unterlagen persönlich abholen möchten)
- Kopien des Personalausweises/Reisepass von Mutter und Vater

Welche Dokumente wir darüber hinaus benötigen, finden Sie auf dieser Seite.
Bitte beachten Sie, dass wir sämtliche Dokumente im Original benötigen. Urkunden des Standesamtes Viersen müssen Sie nicht beilegen, ergänzen Sie bitte einfach die Angaben auf der Geburtsanzeige (auch Registernummern).

Fragen, die sich wegen des Vornamens oder des gewünschten Familiennamens des Kindes ergeben, klären Sie bitte ausschließlich mit den Mitarbeiterinnen des Standesamtes.

Sie können Ihre Unterlagen in den Briefkasten beim Verwaltungsgebäude II, Theodor-Frings-Allee 22, 41751 Viersen einwerfen oder uns per Post zukommen lassen.
Eine Anmeldung des Kindes ist Online nicht möglich, da wir die originalen Unterlagen benötigen.
Sie erhalten nach erfolgter Beurkundung Bescheinigungen für die Krankenkasse, Kindergeldkasse und Elterngeldstelle per Post. Die Beurkundung nimmt 1-2 Werktage in Anspruch. Der Versand der Unterlagen dauert erfahrungsgemäß weitere 7-10 Tage.
Bitte sehen Sie von Nachfragen zum Bearbeitungsstatus ab!

Alle Originaldokumente schicken wir Ihnen gerne auf Ihr eigenes Risiko zurück oder halten sie zur Abholung bereit. Sofern Sie in Viersen gemeldet sind, haben Sie Anspruch auf Windelsäcke. Vereinbaren Sie dazu bitte unter standesamt@viersen.de einen Termin.

Urkunden für Ihre eigenen Unterlagen können Sie nach erfolgter Beurkundung über unser Urkundenportal bestellen. Bitte halten Sie Ihren Ausweis bereit.

Für Rückfragen können Sie uns per Mail an standesamt@viersen.de erreichen oder zu folgenden Service-Zeiten anrufen:

Montags bis Mittwochs von 09.00 Uhr bis 10.00 Uhr
Dienstags zusätzlich von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis!

Ihre Mitarbeiterinnen des Standesamtes Viersen


Allgemeines

Die Geburt eines Kindes muss innerhalb einer Woche schriftlich angezeigt werden. Wenn Ihr Kind im Krankenhaus geboren wurde, zeigt dieses die Geburt beim Standesamt an.

Eine mündliche Anzeige durch Sie ist nur bei einer Hausgeburt erforderlich.

Sie erhalten im Krankenhaus eine „Geburtsanzeige“, die bei verheirateten Eltern von beiden Elternteilen unterschrieben sein muss, damit der gewählte Vorname auch eingetragen werden kann.

Außerdem erhalten Sie noch eine Entbindungsmitteilung. Bei Hausgeburten stellt der Arzt oder die Hebamme diese Bescheinigung aus.

Die Geburtsanzeige und die Entbindungsmitteilung müssen Sie dem Standesamt vorlegen. Bitte achten Sie darauf, dass Sie auf der zweiten Seite unterschreiben.

Bitte beachten Sie bezüglich der Einzelheiten unbedingt auch das ganz zum Schluss angehängte Merkblatt zur Anmeldung einer Geburt.

Namensrecht

1. Familienname des Kindes

Wenn deutsches Recht anwendbar ist, führt das Kind miteinander verheirateter Eltern den Ehenamen seiner Eltern, falls diese bei ihrer Eheschließung einen solchen bestimmt haben.

Führen die Eltern keinen Ehenamen, so müssen sie gemeinsam den Familiennamen des Kindes bestimmen. Dies gilt auch für nicht miteinander verheiratete Eltern, die bereits vor der Geburt die gemeinsame Sorge beim Jugendamt erklärt haben.

Eine entsprechende formlose Erklärung findet sich auf der Rückseite der im Standesamt vorzulegenden Geburtsanzeige des Krankenhauses.

Die Bestimmung gilt auch für alle weiteren gemeinsamen Kinder.

Wenn das gemeinsame Sorgerecht erst begründet wird, nachdem das Kind bereits erstmalig einen Geburtsnamen erhalten hat, haben die Eltern drei Monate Zeit, den Geburtsnamen neu zu bestimmen.

Wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind und die Mutter das alleinige Sorgerecht hat, erhält das Kind den Familiennamen der Mutter als Geburtsnamen. Die Mutter kann dem Kind jedoch den Familiennamen des nicht sorgeberechtigten Vaters erteilen. Für diese Namenserteilung müssen beide Elternteile gemeinsam im Standesamt vorsprechen. Sie kostet 25 und ist unwiderruflich.

Bei mindestens einem ausländischen Elternteil ist unter Umständen ausländisches Recht für die Namensführung des Kindes zu beachten. Wir beraten Sie gerne.

2. Vorname des Kindes

Für ein deutsches Kind bestimmen die sorgeberechtigten Eltern gemeinsam den Vornamen. Falls nur einem Elternteil die elterliche Sorge zusteht, ist auch nur dieser befugt, dem Kind einen Vornamen zu erteilen.

Nach deutschem Recht ist bei der Vornamenswahl folgendes zu beachten:

  • Bezeichnungen, die ihrem Wesen nach keine Vornamen sind, dürfen nicht gewählt werden.
  • Mehrere Vornamen können zu einem Vornamen verbunden werden.
  • Die gewählten Vornamen dürfen dem Kindeswohl nicht widersprechen.
  • Die Schreibweise richtet sich nach den allgemein gültigen Rechtschreibregeln. Es kann jedoch nach entsprechender Belehrung auch die Eintragung einer davon abweichenden Schreibweise verlangt werden.

Für ausländische Kinder gelten je nach Einzelfall andere Vorschriften, über die wir Sie gerne telefonisch oder persönlich informieren. Bitte rufen Sie uns auch vorher an, wenn Sie einen Ihrer Meinung nach „exotischen“ Vornamen für Ihr Kind eintragen lassen möchten.

Nach Beurkundung der Geburt

Nach Beurkundung der Geburt erhalten Sie drei kostenfreie Bescheinigungen

  • für die Krankenkasse
  • zur Beantragung des Kindergeldes
  • zur Beantragung des Elterngeldes

Wenn Sie darüber hinaus eine Geburtsurkunde, evt. für Ihr Stammbuch, möchten, können Sie diese gegen eine Gebühr von 12 Euro ebenfalls erhalten. Bitte bestellen Sie diese nach der Beurkundung über unser Urkundenportal.

Die Anmeldung Ihres Kindes beim Einwohnermeldeamt übernehmen wir für Sie. Sie können dann dort Ausweispapiere für Ihr Kind beantragen, sofern es die deutsche Staatsangehörigkeit hat. Viersener Bürger erhalten darüber hinaus im Bürgerservice oder Standesamt die Erstausstattung der sogenannten Windelsäcke, mit denen Sie die Windeln Ihres Nachwuchses kostengünstig entsorgen können.


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