Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung, Gewerbeabmeldung

Kontakt

Strauch, Nicole
Am Alten Rathaus 1
41751 Viersen
Tel.: 02162 101 609
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Rosenkranz, Rolf
Am Alten Rathaus 1
41751 Viersen
Tel.: 02162 101 559
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Öffnungszeiten

Termine nach telefonischer Vereinbarung

Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, den Betrieb einer Zweigniederlassung oder unselbständigen Zweigstelle aufnimmt, muss dies gleichzeitig anzeigen. Ebenso ist bei Verlegung des Betriebes innerhalb des Stadtgebietes und/oder Wechsel bzw. Ausdehnung des Gewerbegegenstandes eine entsprechende Ummeldung erforderlich. Auch eine Änderung des Namens des Gewerbetreibenden muss angezeigt werden. Bei Einstellung der gewerblichen Tätigkeit oder Verlegung in eine andere Stadt/Gemeinde ist eine Gewerbeabmeldung vorzunehmen.

Rechtsgrundlage für diese Anzeigepflichten ist § 14 der Gewerbeordnung (GewO).

Verstöße werden in der Regel mit einer Geldbuße geahndet. Achten Sie daher bitte im eigenen Interesse auf eine rechtzeitige Anzeige.

Wie und wo kann die Anzeige erfolgen?

Entweder schriftlich (Brief, Fax, E-Mail) oder durch persönliche Vorsprache bei den zuständigen Mitarbeitern (siehe rechts "Kontakt").

Entstehen durch die Anzeige Kosten?

An- und Ummeldungen von natürlichen Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind, wird eine Gebühr in Höhe von 26,00 € erhoben.

Für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften beträgt die Gebühr 33,00 €.

Für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen wird eine Gebühr i.H. von 13,00 € erhoben.

Die Gewerbeabmeldung ist gebührenfrei.

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