Gleichstellungsstelle

Die Aufgabenstellung unterteilt sich in Aufgabenbereiche innerhalb der Verwaltung, die Grundlage hierzu ist das Landesgleichstellungsgesetz. Die Gleichstellungsbeauftragte ist verpflichtet auf die Einhaltung dieses Gesetzes zu achten.

Der zweite Aufgabenbereich umfasst die Zusammenarbeit mit den Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt sowie den unterschiedlichen Verbänden, Organisationen, Arbeitsgemeinschaften und den politischen Verbänden.

Grundsätzlich arbeitet die Gleichstellungsbeauftragte für die Gleichstellung der Geschlechter und als Interessenvertretung für Frauen und Mädchen.

Sie ist in ihrem Tätigkeitsbereich in vielfältige, gute und vertrauensvolle Kooperationsbeziehungen eingebunden, ist erste Anlaufstelle in bestimmten Lebens- bzw. Krisensituationen und vermittelt Kontakte zu anderen spezialisierten Beratungsstellen. Durch vielfältige Öffentlichkeitsarbeit sollen Prozesse zu mehr Chancengleichheit angeregt und gefördert werden.


 

Sie ist Ansprechpartnerin wenn:

  • Sie Unterstützung in einer persönlichen Notlage benötigen, wie z.B. bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz oder wenn Ihnen oder Ihren Kinder Gewalt angetan wird.
  • Sie sich am Arbeitsplatz, im öffentlichen Leben oder in Ihrer sozialen Situation benachteiligt fühlen
  • Sie Unterstützung brauchen in Trennungs und Scheidungssituationen
  • Sie Kontakt zu Frauenorganisationen, Arbeitsgruppen wünschen oder Auskünfte über Beratungs - und Hilfsangebote benötigen,
  • Sie einfach über Ihre Nöte und Sorgen sprechen möchten.
  • Sie Anregungen zur Verbesserung der Lebensbedingungen von Frauen in Viersen haben.
  • Sie Informationsmaterial oder Broschüren zu frauenrelevanten Fragestellungen brauchen.

 


Weiterführende Informationen

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