Grundstückszufahrt

Um eine Grundstückszufahrt zu bauen, ist zuvor ein schriftlicher Antrag zu stellen.

Die Ausführung / Herstellung der Grundstückszufahrt / Bordsteinabsenkung muss durch einen zugelassenen Straßenbaubetrieb erfolgen.

Die Kosten sind vom Eigentümer zu tragen.

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