Nutzungsänderungen

Kontakt

FB 63 Bauordnung
Bahnhofstr. 23-29
41747 Viersen
Tel.: 02162 101 321

Sollen Gebäude oder Räumlichkeiten einer anderen als der genehmigten Nutzung zugeführt werden sollen, z.B. aus einer Wohnung Büroräume werden, so ist ein Bauantrag (Nutzungsänderungsantrag) erforderlich.

Einen Nutzungsänderungsantrag können Sie mit Hilfe eines qualifizierten Entwurfsverfassers selbst stellen. Ein Bauvorlageberechtigter (Architekt oder Bauingenieur) muss nur dann die Planung unterschreiben, wenn mit der Nutzungsänderung Umbaumaßnahmen verbunden oder besondere Fachkunde bei der Antragstellung erforderlich sind.

Die Prüfung des Nutzungsänderungsantrages durch die Bauaufsicht erstreckt sich z.B. auf die Eignung der Räumlichkeiten für die beabsichtigte Nutzung bis hin zum Brandschutz. Ferner wird geprüft, ob die neue Nutzung am jeweiligen Standort dem Gebietscharakter entspricht.

Im Einzelfall kann auch der Nachweis einer höheren Anzahl an PKW-Stellplätzen erforderlich werden.

Eine Abgabe für die Zweckentfremdung von Wohnraum wird in Viersen nicht mehr erhoben.

Wir empfehlen Ihnen  - insbesondere bei der geplanten Anmietung von gewerblichen Flächen aller Art - vorab rechtzeitig beim Bau-Service Viersen die grundsätzliche Zulässigkeit sowie die Einzelheiten der erforderlichen Formalitäten abzuklären.

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