Reisepass beantragen

Reisepass (Europapass, ePass)

Grundsätzlich sind deutsche Staatsangehörige, die über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, verpflichtet, einen gültigen Pass mitzuführen. Im Bereich der Europäischen Union ist als Passersatz auch ein gültiger Personalausweis oder vorläufiger Personalausweis zugelassen. Auch für die Einreise in einige andere Drittstaaten genügt der Personalausweis.

Aktuelle Informationen über Einreisebestimmungen ausländischer Staaten sind über die Homepage des Auswärtigen Amtes, sowie über Internet-Präsenzen der diplomatischen Vertretungen oder der Regierungen der jeweiligen Staaten erhältlich.

Seit dem 01.11.2005 werden Reisepässe mit einem elektronischen Chip ausgestattet (ePass). Darauf ist neben den üblichen Passdaten auch das Lichtbild gespeichert. Auf den ab November 2007 ausgestellten Pässen werden zusätzlich zwei Fingerabdrücke digital gespeichert. Der Chip ermöglicht eine elektronische Überprüfung, ob der Nutzer des Dokuments auch tatsächlich der Passinhaber ist. Dadurch wird der Schutz vor Fälschung und Missbrauch erhöht.

Für Personen bis zum 24. Lebensjahr wird der Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von 6 Jahren, für Personen ab vollendetem 24. Lebensjahr für 10 Jahre ausgestellt. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Reisepässen ist nicht möglich. Nach Ablauf ist im Bedarfsfall ein neuer Reisepass zu beantragen.

Reisepässe werden ausschließlich von der Bundesdruckerei hergestellt. Vom Tag der Antragstellung dauert es etwa 4 Wochen, bis der neue Pass abgeholt werden kann.

NOTFALLTERMINE

Derzeit häufen sich im Service-Center Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern nach Notfallterminen, etwa weil für bevorstehende Urlaubsreisen die erforderlichen Ausweisdokumente fehlen. Bevor Sie das Service-Center wegen eines Notfalltermins kontaktieren, nutzen Sie bitte unbedingt die Möglichkeit der Online-Terminbuchung. In der Regel werden täglich zwischen 7 und 8 Uhr weitere Kontingente für den jeweiligen Tag für die Online-Buchung freigeschaltet.

Antragstellung

Für die Beantragung ist zur Aufnahme der Fingerabdrücke mittels Scannern, wegen der eigenhändigen Unterschrift sowie zur Identitätsprüfung Ihre persönliche Vorsprache unabdingbar.

Dem Antrag von Minderjährigen muss von allen Sorgeberechtigten schriftlich zugestimmt werden. Steht die elterliche Sorge einem Elternteil allein oder einem Vormund zu, ist dies durch Vorlage geeigneter Dokumente nachzuweisen. Ein Vordruck für die Einverständniserklärung steht am Ende der Seite zum Download zur Verfügung (siehe Formulare).

 

Abholung

Ob Ihr neuer Reisepass bereits geliefert ist und zur Abholung bereit liegt, können Sie unter Angabe der Passnummer online abfragen. Die Passnummer wird Ihnen bei der Antragstellung mitgeteilt.

Die Ausgabe des neuen Reisepasses kann gegen Vorlage einer schriftlichen Vollmacht auch an eine andere Person erfolgen, die sich ihrerseits durch einen eigenen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass) legitimieren muss. Auch Ehegatten benötigen eine Vollmacht.

Diese Dienstleistung bieten wir im Service-Center Viersen an.
Ein Besuch im Service-Center ist nur mit Termin möglich. Zur Terminvereinbarung nutzen Sie bitte die Online-Terminvergabe


Benötigte Unterlagen

  • bisheriger Ausweis oder Reisepass
  • eine Personenstandsurkunde: zum Beispiel Geburtsurkunde/ Heiratsurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde bei Verheirateten/ Einbürgerungsurkunde/ Stammbuch
  • je zu beantragendes Dokument ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)

Außerdem ist eine persönliche Vorsprache erforderlich!

Gebühr

Beantragung eines Reisepasses für Personen ab dem 24. Lebensjahr: 70,00 €
Beantragung eines Reisepasses für Personen bis zum 24. Lebensjahr: 37,50 €

Für Vielreisende:  Reisepass, der statt der üblichen 32 Seiten einen Umfang von 48 Seiten hat.
Die Gebühren erhöhen sich um 22,00 Euro.

Für den „Expresspass" ist eine zusätzliche Gebühr von 32,- € zu zahlen.

Die Gebühr für einen vorläufigen maschinenlesbaren Reisepass beträgt 26,00 €. 
Ein vorläufiger Reisepass wird nur in begründeten Ausnahmefällen ausgestellt.

Hinweise

Wenn der Pass schneller benötigt wird, kann gegen einen Gebührenzuschlag von 32 Euro die Herstellung im Expressverfahren (Produktion innerhalb von 3 Arbeitstagen zuzüglich Versanddauer) beantragt werden. Wird der Pass noch früher benötigt, kann auf Antrag ein vorläufiger Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von maximal einem Jahr, ausgestellt werden, der allerdings nicht von allen Staaten für eine (visafreie) Einreise akzeptiert wird.

Weiterführende Informationen

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