Spätaussiedlerbescheinigungen
Öffnungszeiten
Mo., Mi. und Fr.: 08.00 - 12.00 Uhr
und nach Vereinbarung
- Annahme, Prüfung und Bearbeitung von Anträgen auf Ausstellung von Spätaussiedlerbescheinigungen und Vertriebenenausweisen
Informationen:
Zweitschriften von verlorengegangenen Vertriebenenausweisen und Spätaussiedler-bescheinigungen, die ursprünglich von der Stadt Viersen ausgestellt worden sind, können nach Verlust nach Verlustmeldung und Legitimation bei der Stadt Viersen beantragt werden.
Die Prüfung und Ausstellung erfordert Hinweise zu den früheren Wohnsitzverhältnissen in Viersen und die Legitimation durch einen aktuellen Lichtbildausweis.
Vertriebenen- und Flüchtlingsausweise "alter Art" können somit nur noch als Zweitschrift (z.B. nach Verlust) ausgestellt werden.
Ein berechtigtes Interesse ist darzulegen.
Weitergehende Informationen:
Seit Inkrafttreten des Aussiedleraufnahmegesetzes müssen Aussiedler und Spätaussiedler vor ihrer Ausreise nach Deutschland noch vom Herkunftsgebiet aus ein förmliches Aufnahmeverfahren beim Bundesverwaltungsamt durchführen. Neue Feststellungsverfahren (Aufnahmebescheid, Einbezieh-ungsverfahren etc.) können somit nur durch das Bundesverwaltungsamt vorgenommen werden.
Hinweise
Verfahrenshinweise unter:
Kontaktformular:
oder Sie wenden sich schriftlich an das
Bundesverwaltungsamt
Barbarastraße 1
50735 Köln
Postanschrift:
Bundesverwaltungsamt
50728 Köln
Rechtliche Grundlagen
Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz (BVFG) und Begleitvorschriften
Rechtliche Grundlagen
Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz (BVFG) und Begleitvorschriften
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