Spätaussiedlerbescheinigungen

Kontakt

Neber, Robert
Königsallee 30
41747 Viersen
Tel.: 02162 101 318
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Öffnungszeiten

Mo., Mi. und Fr.: 08.00 - 12.00 Uhr
und nach Vereinbarung

  • Annahme, Prüfung und Bearbeitung von Anträgen auf Ausstellung von Spätaussiedlerbescheinigungen und Vertriebenenausweisen

 

Informationen:

Zweitschriften von verlorengegangenen Vertriebenenausweisen und Spätaussiedler-bescheinigungen, die ursprünglich von der Stadt Viersen ausgestellt worden sind, können nach Verlust nach Verlustmeldung und Legitimation bei der Stadt Viersen beantragt werden.

Die Prüfung und Ausstellung erfordert Hinweise zu den früheren Wohnsitzverhältnissen in Viersen und die Legitimation durch einen aktuellen Lichtbildausweis.

Vertriebenen- und Flüchtlingsausweise "alter Art" können somit nur noch als Zweitschrift (z.B. nach Verlust) ausgestellt werden.
Ein berechtigtes Interesse ist darzulegen.

 

Weitergehende Informationen:

Seit Inkrafttreten des Aussiedleraufnahmegesetzes müssen Aussiedler und Spätaussiedler vor ihrer Ausreise nach Deutschland noch vom Herkunftsgebiet aus ein förmliches Aufnahmeverfahren beim Bundesverwaltungsamt durchführen. Neue Feststellungsverfahren (Aufnahmebescheid, Einbezieh-ungsverfahren etc.) können somit nur durch das Bundesverwaltungsamt vorgenommen werden.

Hinweise

Verfahrenshinweise unter: 

Kontaktformular: 

oder Sie wenden sich schriftlich an das

Bundesverwaltungsamt
Barbarastraße 1
50735 Köln 

Postanschrift:
Bundesverwaltungsamt
50728 Köln 

 

Rechtliche Grundlagen

Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz (BVFG) und Begleitvorschriften

Rechtliche Grundlagen

Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz (BVFG) und Begleitvorschriften

Weitere Informationen finden Sie unter:

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