Steuern

Kontakt

Lambertz, Thomas
Am Alten Rathaus 1
41751 Viersen
Tel.: 02162 101 567
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Thomsen, Patrick

Hundesteuer

Am Alten Rathaus 1
41751 Viersen
Tel.: 02162 101 569
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Öffnungszeiten

Montag - Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung

Die derzeit gültigen Steuersätze in der Stadt Viersen werden im Ortsrecht festgelegt:

  • Gewerbesteuerhebesatz: 460%

  • Hebesatz für Grundsteuer A (Land- und forstwirtschaftliche Betriebe): 330 %
    und Grundsteuer B (übrige Grundstücke): 480 %

  • Hundesteuersatzung
    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, einen Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme bei der Stadt anzumelden bzw. nachdem er ihn veräußert oder sonst abgeschafft hat, abzumelden.

    Weitere Informationen, z. B. zu den Voraussetzungen für Steuerbefreiung und Steuerermäßigung können Sie ebenfalls dem Ortsrecht entnehmen.

  • Vergnügungssteuersatzung umfasst:
    • Die Haltung bzw. Nutzung von Musik-, Spiel-,
      Geschicklichkeits-, Unterhaltung- oder ähnlichen Apparaten
      a) in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen
      b) in Gastwirtschaften,. Beherbergungsbetrieben
        Wettannahmestellen, Vereins-, Kantinen-.oder
        ähnlichen Räumen sowie an anderen jederman
        zugänglichen Orten.
    • Striptease-Vorführungen, Peepshows, Tabledances
      und Darbietungen ähnlicher Art;
    • Vorführungen von pornographischen und ähnlichen Filmen
      und Bildern - auch in Kabinen-;
    • Ausspielungen in Spielklubs, Spielkasinos und ähnlichen
      Einrichtungen;
    • Sex- und Erotikmessen

 

Einzugsermächtigung:

Weiterführende Informationen

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