Steuern
Kontakt
Lambertz, Thomas
Am Alten Rathaus 141751 Viersen Tel.: 02162 101 567
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Thomsen, Patrick
Hundesteuer
Am Alten Rathaus 141751 Viersen Tel.: 02162 101 569
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Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung
Die derzeit gültigen Steuersätze in der Stadt Viersen werden im Ortsrecht festgelegt:
- Gewerbesteuerhebesatz: 460%
- Hebesatz für Grundsteuer A (Land- und forstwirtschaftliche Betriebe): 330 %
und Grundsteuer B (übrige Grundstücke): 480 % - Hundesteuersatzung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, einen Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme bei der Stadt anzumelden bzw. nachdem er ihn veräußert oder sonst abgeschafft hat, abzumelden.Weitere Informationen, z. B. zu den Voraussetzungen für Steuerbefreiung und Steuerermäßigung können Sie ebenfalls dem Ortsrecht entnehmen.
- Vergnügungssteuersatzung umfasst:
- Die Haltung bzw. Nutzung von Musik-, Spiel-,
Geschicklichkeits-, Unterhaltung- oder ähnlichen Apparaten
a) in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen
b) in Gastwirtschaften,. Beherbergungsbetrieben
Wettannahmestellen, Vereins-, Kantinen-.oder
ähnlichen Räumen sowie an anderen jederman
zugänglichen Orten. - Striptease-Vorführungen, Peepshows, Tabledances
und Darbietungen ähnlicher Art; - Vorführungen von pornographischen und ähnlichen Filmen
und Bildern - auch in Kabinen-; - Ausspielungen in Spielklubs, Spielkasinos und ähnlichen
Einrichtungen; - Sex- und Erotikmessen
- Die Haltung bzw. Nutzung von Musik-, Spiel-,
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