Umzugsfahrzeuge (Ausnahmegenehmigungen zum Parken)
Kontakt
Boeken, Thomas
Am Alten Rathaus 141751 Viersen Tel.: 02162 101 616
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Fröhlich-Becker, Birgit
Am Alten Rathaus 141751 Viersen Tel.: 02162 101 615
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Öffnungszeiten
Dienstag bis Donnerstag: 08.00 - 12.30 Uhr
Wenn Sie aufgrund der örtlichen Verkehrslage, z. B. absolutes Haltverbot oder Fußgängerzone, das Umzugsfahrzeug nicht abstellen können benötigen sie eine Ausnahmegenehmigung von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung.
Ist der Bereich, in dem das Umzugsfahrzeug geparkt werden soll, regelmäßig von parkenden Fahrzeugen belegt, können Sie die Einrichtung einer Haltverbotszone mit gleichzeitiger Ausnahmegenehmigung beantragen. Bitte teilen Sie hierzu in Ihrem Antrag mit, wo und auf welcher Länge das Haltverbot erforderlich ist. Die Haltverbotszone wird durch die Städtischen Betriebe eingerichtet. Bei Nichteinhaltung der Antragsfrist kann nicht gewährleistet werden, dass die Beschilderung rechtzeitig aufgestellt werden kann.
Der Antrag ist schriftlich per E-Mail an strassenverkehr@viersen.de, spätestens 8 Tage vor dem Umzugstermin, einzureichen.
Gebühr
Die Gebühr beträgt für 1-3 Tage 20,00 €
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