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Balter, Julia
Am Alten Rathaus 1
41751 Viersen
Tel.: 02162 101 644
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Heinrichs, Florian
Am Alten Rathaus 1
41751 Viersen
Tel.: 02162 101 610
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Öffnungszeiten

Termine nach telefonischer Vereinbarung

Die Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen wie z. B. Schützen-, Straßen-, Sommer- und Vereinsfeste, Scheunenfeten oder Sportveranstaltungen erfordert von den Veranstaltern und den beteiligten Behörden eine vorausschauende Planung und Organisation.

Die nachfolgenden Ausführungen sollen Ihnen eine Hilfestellung bei der Antragstellung bieten. Für weitere Rückfragen werden Sie gebeten, sich an die entsprechenden Ansprechpartner zu wenden.

Um eine ordnungsgemäße Durchführung einer Veranstaltung zu gewährleisten, ist es oft erforderlich, verschiedene Erlaubnisse / Genehmigungen zu beantragen oder zumindest Regeln zu beachten.

1.        Baurechtliche Genehmigung

Wenn eine Scheune, Halle etc. für eine Veranstaltung genutzt werden soll, ist ggf. eine baurechtliche Erlaubnis (Nutzungsänderungsgenehmigung) zu beantragen. Die dafür notwendigen Informationen erhalten Sie hier.

2.        Weitere Genehmigungen

Neben der baurechtlichen Genehmigung können weitere Erlaubnisse erforderlich werden. Damit Sie für eine Veranstaltung nicht einzelne Anträge an unterschiedliche Stellen innerhalb der Stadt Viersen richten müssen, ist es zunächst ausreichend, die Veranstaltung mindestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei der koordinierenden Stelle anzuzeigen. Die Anzeige wird dann an die zu beteiligenden Stellen weitergeleitet. Von dort werden die nachfolgend aufgeführten Erlaubnisse - sofern diese erforderlich sind - erteilt.

2.1         Abgabe von alkoholischen Getränken

Für den Fall, dass im Rahmen der Veranstaltung die Abgabe alkoholischer Getränke vorgesehen ist, wird eine Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz - die so genannte Gestattung - erteilt. Damit wird der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet.

Sofern Sie als Veranstalter selbst die alkoholischen Getränke abgeben, wird Ihnen diese Erlaubnis erteilt.

Sollten die alkoholischen Getränke jedoch nicht von Ihnen abgegeben werden, ist von demjenigen, der den Ausschank durchführt, eine gesonderte Ausschankgenehmigung zu beantragen. Der Antragsvordruck  ist ausgefüllt und unterschrieben mindestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei der zuständigen Sachbearbeitung einzureichen.

2.2         Darbietung von Musik

Für das Spielen von Live-Musik oder Musik von Tonträgern ist ggf.eine Ausnahmegenehmigung nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz erforderlich. Die dafür notwendigen Informationen erhalten Sie hier.

2.3         Verkehrsregelung

Zur Vermeidung von Verkehrsproblemen, ist vom Veranstalter ggf. ein entsprechendes Verkehrsregelungskonzept einzureichen. Bei Rückfragen können Sie sich hier informieren.

2.4         Nutzung einer Fläche

Im Falle der Nutzung einer öffentlichen Fläche bzw. fiskalischen Fläche erhalten Sie eine gesonderte Erlaubnis.

 

3.        Sonstige Hinweise

  • Für Fragen zum Jugendschutz, Durchführung von Veranstaltungen durch anerkannte Träger der Jugendhilfe, Veranstaltungen im Rahmen der Brauchtumspflege etc. können Sie sich an das Jugendamt der Stadt Viersen, Tel.: 02162 / 101-0, oder an die zuständige Sachbearbeitung wenden.
  • Informationen zu den Bestimmungen des Nichtraucherschutzgesetzes NRW erhalten Sie hier.
  • Sollte bei Ihrer Veranstaltung die Abgabe von Lebensmitteln beabsichtigt sein, bitte ich um Beachtung der nachfolgend verlinkten Hinweise des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises Viersen zum Umgang mit Lebensmitteln --> Broschüre.

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