Winterdienst
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag: 07.30 - 15.00 Uhr
Freitag: 07.30 - 12.00 Uhr
Die Städtischen Betriebe sind zuständig für den Winterdienst an Straßen, soweit dies nicht Aufgabe der Anlieger ist.
Einzelheiten sind in der "Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren" im Ortsrecht geregelt, denn zur Reinigung gehört auch die Winterwartung. Diese umfasst insbesondere das Schneeräumen auf den Fahrbahnen und Gehwegen sowie das Bestreuen der Gehwege, Fußgängerüberwege und gefährlichen Stellen auf den Fahrbahnen bei Schnee- und Eisglätte.
Email: stadtstrassen@viersen.de
Social Media