Wohnsitz abmelden

Bei Umzügen im Bundesgebiet ist ab 01.06.2004 eine Abmeldung bei der Meldebehörde des bisherigen Wohnortes nicht mehr erforderlich. Sie müssen sich lediglich innerhalb von zwei Wochen bei der für die neue Wohnung zuständigen Meldebehörde anmelden.

Falls Sie innerhalb von Viersen umziehen, genügt eine Ummeldung.

Eine Abmeldung Ihrer bisherigen Wohnung ist jedoch erforderlich, wenn Sie aus Ihrer Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen (z.B. Wegzug ins Ausland). In diesem Fall müssen Sie sich innerhalb von zwei  Wochen nach Auszug bei der Meldebehörde abmelden. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich.

Diese Dienstleistung bieten wir im Service-Center Viersen an.
Ein Besuch im Service-Center ist nur mit Termin möglich. Zur Terminvereinbarung nutzen Sie bitte die Online-Terminvergabe.

Es werden in der Regel täglich zwischen 7:00 und 8:00 Uhr weitere Kontingente für den jeweiligen Tag beziehungsweise den Folgetag für die Online-Buchung freigeschaltet. Wenn Sie einen kurzfristigen Termin benötigen, empfiehlt es sich, morgens ab 7:00 Uhr das Terminangebot des Service-Centers zu sichten.

Hinweise

Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für meldepflichtige Personen

Weiterführende Informationen

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