Anhang zum Konzept zur Vergabe von Fördermitteln

Punkt 8: Flexible Förderung

 

1. Förderregeln

1.1 Allgemeines
Es besteht kein Förderanspruch. Ebenso wenig besteht ein Anspruch auf eine Vollfinanzierung. Beantragt ein Akteur (eine Organisation) flexible Mittel zum Bestreiten eines Eigenanteils, kann die Stadt diese auch in Form von Personalstunden bewilligen, sofern das Förderprogramm die Möglichkeit bietet. Folgt auf die Laufzeit eine Verstetigungsphase, dauert diese mindestens zwei Jahre. Anschließend entscheiden die zuständigen Gremien der Stadt über eine Fortsetzung. Dabei sollen intensiv andere Finanzierungsmöglichkeiten durch dritte Förderer geprüft werden.

1.2 Inhalte
Die Förderfähigkeit von Aktivitäten bezieht die durch den Ausschuss für Soziales und Gesundheit angenommenen Handlungsempfehlungen der Sozialberichte 2012 bis 2020 ein. Die Inhalte lassen sich organisatorischen und thematischen Bereichen zuordnen, die unter B) nach priorisierten Schwerpunkten gegliedert sind:

A) Drittmittelprojekte
Dieser Bereich umfasst Aktivitäten, bei denen Projekte in Viersen mit Hilfe von externen Fördermitteln umgesetzt werden können.

B) Kooperationsaktivitäten
Der Bereich gliedert sich nach Aktivitäten, bei dene

  • der Antragsteller / die Antragstellerin eigene Mittel zur Umsetzung einsetzt und diese nachweist,
  • mehrere Akteure eine Idee gemeinsam beantragen und umsetzen,
  • das Ziel ist, Leistungen für andere Akteure zu erbringen (Koordinationsleistungen, CSR, o.ä.).

C) Sozialräumliche Ansätze
Damit werden Aktivitäten bezeichnet, deren Grundlage es ist, sozialräumliche Zusammenhänge zu fokussieren. Es geht zum einen um die Stärkung nachbarschaftlicher Beziehungen zwischen Einwohnerinnen und Einwohnern, zum anderen um eine verbesserte Kopplung zwischen den Einwohnerinnen und Einwohnern und der den Wohnort umgebenden Infrastruktur. Beispielsweise meint dies die Schaffung von Begegnungsorten, Kooperationen mit Quartierbüros, nachbarschaftliche Unterstützung zum Verbleib von hilfebedürftigen Menschen in der eigenen Wohnung, präventive Strukturen gegen Einsamkeit, verständigungsfördernde Maßnahmen zwischen alteingesessenen und zugezogenen Bewohnerinnen und Bewohnern, u.v.m.

D) Empowerment-Förderung
Unter dem Begriff sind Aktivitäten zu verstehen, deren Umsetzung sich vornehmlich an den Ressourcen der Einwohnerinnen und Einwohner orientiert und sie in ihren Befähigungen stärkt. Vorhaben mit älteren Menschen z.B. basieren dabei auf deren Wissen und Qualifikationen. Gefördert werden in diesem Bereich insbesondere gruppenübergreifende Aktivitäten (u.a. intergenerativ, interkulturell).

E) Innovationen
Der Förderbereich bezeichnet Aktivitäten, die keinem der Bereiche zuzuordnen sind, aber deren Potential in der Praxis auszuprobieren eine sozialpolitische Verantwortung darstellt

2. Fördermodalitäten

2.1 Förderhöhe
Pro Antrag und Kalenderjahr liegt die Förderung zwischen mindestens 1.000,- € und höchstens 20.000,- €. Für geringere Förderbeträge stehen in der Regel die von den Quartierbüros verwalteten Stadtteilfonds zur Verfügung.

2.2 Bewilligungstermine
Die Anträge müssen bis zum 31. März und bis zum 30. September eines Jahres vorliegen. Zusagen für Eigenmittel, die zur Beantragung von Projekten bei Fördermittelgebern außerhalb Viersens dienen, sind von der Fristsetzung ausgenommen, da den Akteuren eine kurzfristige Beteiligung an den Verfahren ermöglicht werden muss. Die Zusagen gelten bis zum 31. Oktober. Entscheidet der Projektförderer erst danach, muss geprüft werden, ob eine städtische Förderung im nächsten Jahr erfolgen kann.

2.3 Ausschüttung
Zum ersten Termin stehen höchstens 2/3 der freien Mittel zur Verfügung. Die Ausschüttung von 1/3 und gegebenenfalls nicht abgerufenen Mitteln erfolgt zum zweiten Termin.

2.4 Laufzeiten
Die Laufzeit, in der die beantragten Aktivitäten vorbereitet und umgesetzt werden, beträgt bis zu zwei Jahre, in begründeten Fällen auch drei Jahre. Es kann sich eine Verstetigungsphase anschließen, die die Ergebnisse sichert und bis zur Konzeptevaluation am 31.12.2025 andauern kann.

2.5 Teilbeträge
Bei einer Beantragung sind die Gesamtkosten in Personal- und Sachmittel aufzuschlüsseln. Aus der Summe ergibt sich ein Bereitstellungsbetrag (Overhead), der addiert wird. Während der Laufzeit sind dies 25% der Summe aus Personal- und Sachkosten. In der Verstetigungsphase reduziert sich der Bereitstellungsbetrag auf maximal 10%.

2.6 Freie Mittel nach Bewilligungsterminen

Sind nach dem 30. September (bzw. dem 31. Oktober) noch flexible Mittel vor-handen, dienen sie dem Ausbau und der Pflege von Infrastruktur. Förderfähig sind Anschaffungen insbesondere im Hinblick auf eine Digitalisierung der Akteure. Im Weiteren sind denkbar: Erneuerung von Ausstattungen (z.B. Küchen), Reno-vierungen, Material zur Öffentlichkeitsarbeit (Schaukästen oder Beschilderung), Gerätschaften für Angebote, o.ä.

Das Verfahren zum Ausbau und der Pflege von Infrastruktur:

  1. Die Akteure können jederzeit die Absicht einer Anschaffung anzeigen. Sie werden nach dem 30. September informiert, ob noch freie Mittel für das Kalenderjahr zur Verfügung stehen.
  2. Sie werden spätestens nach dem 31. Oktober informiert, falls Zusagen für die Eigenanteile von projektbeantragenden Akteuren gegeben wurden.
  3. Die Antragstellung kann ab dem 1. Oktober bzw. ab dem 1. November bis zum 30. November erfolgen. Die Mittel dürfen erst nach der Bewilligung und müssen bis zum 30. Juni des Folgejahres verausgabt werden.
  4. Als Nachweise sind Quittungen bis zum 31. Juli des Folgejahres vorzulegen und nicht verausgabte Mittel zurückzuzahlen.

3. Förderwürdigkeit

3.1 Aktivitäten
Ziele müssen konkrete Handlungen beschreiben. Die Aktivitäten führen zum Aufbau von Angeboten oder Diensten, die von Einwohnerinnen und Einwohnern oder Akteuren in Anspruch genommen werden können. Nicht förderwürdig sind abstrakte Prozesse (z.B. Inklusion oder Demokratie) oder eine bestimmte Methodik (z.B. Stadtteilkonferenzen) als Zielsetzung.

3.2 Transparenz
Bei den Aktivitäten muss es sich um eine Erweiterung der Angebotspalette handeln. Nur so ist ein Förderbedarf öffentlich nachzuvollziehen. Es muss sich eine Abgrenzung zur bisherigen Arbeit eindeutig erkennen lassen. Dies kann durch ein Thema sein, das der Akteur bislang nicht bearbeitet hat oder durch die Hinwendung zu einem neuen Schwerpunkt in einem bestehenden Arbeitsfeld. Denn damit können Personal- und Sachmittel vom Akteur auf konkrete Arbeitsschritte hin geplant und transparent aufgezeigt werden.

4. Dokumentation

4.1 Evaluation
Die erforderlichen Daten zur Evaluation orientieren sich an den angestrebten Ergebnissen. Zahlen und Belege ergeben sich somit aus den Leistungen, die das Ziel der Aktivitäten sind. Als Dokumentation dienen solche Daten, die im Prozess der Umsetzung entstehen und lediglich zusammengetragen werden müssen. Das Dokumentationsmaterial muss bis zum 31. Januar des jeweiligen Folgejahres vorliegen. Ein Evaluationsgespräch wird anschließend bis zum 15. März terminiert.Sollte eine Evaluation in Verbindung zu Personalentscheidungen stehen, kann sie in gegenseitiger Absprache vorgezogen werden.

4.2 Nachweise
Neben den zu vereinbarenden zielsetzungsrelevanten Daten ist bei veranschlagten Personalkosten nachzuweisen, dass bei qualifizierten Tätigkeiten mindestens der entsprechende Tariflohn, bei unqualifizierten mindestens 12,50 € pro Stunde gezahlt wurde. Sofern sich eine Verstetigung an die Laufzeit anschließen soll, müssen die Gelingensfaktoren benannt werden, die dies ermöglichen sollen. Sie dienen auch zur Erörterung einer alternativen Finanzierung.

4.3 Folgen
In der Umsetzung von Aktivitäten, die eine bestimmte Anzahl an Teilnehmerinnen und Teilnehmern oder anderweitig beteiligten Personen als Ziel definiert, können bei einer Übererfüllung während der Laufzeit oder Verstetigungsphase die Mittel um bis zu 25% erhöht werden. Dies stellt sicher, dass ein Erfolg über den Erwartungen nicht zum Nachteil wird. Bei Nichterfüllung der anvisierten Zahlen findet während der Laufzeit keine Kürzung statt. Verfehlen die Aktivitäten die Ziele jedoch umfassend, endet die Förderung vollständig. Es ist zu erörtern, ob eine erfolgreiche Umsetzung noch in Aussicht steht und es sich womöglich um Verzögerungen durch Umstände handelt, die nicht vom Akteur zu verantworten sind.

Den Anhang finden Sie hier auch zum Download:

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