Bürgerbeteiligung in der Bauleitplanung

Wenn der Flächennutzungsplan oder ein Bebauungsplan aufgestellt, geändert oder aufgehoben werden sollen, finden Bürgerbeteiligungen statt. Für diese Beteiligungen gibt es ein gesondertes Verfahren. Wir erläutern dies hier beispielhaft an der Bauleitplanung.

Die Bürgerbeteiligung dient dazu, die Bürgerinnen und Bürger über beabsichtigte Entwicklungen zu informieren. Dabei sollen die Belange der Betroffenen ermittelt und bewertet werden. Bürgerinnen und Bürger erhalten so frühzeitig Informationen und können Anregungen ins Verfahren einbringen. Auf diesem Weg werden sie an den planerischen Entscheidungsprozessen beteiligt.

Niemand ist verpflichtet, sich zu einem solchen Verfahren zu äußern. Wer jedoch sicherstellen möchte, dass seine eigenen Belange bei Entscheidungen berücksichtigt werden, sollte sich beteiligen. Diese Beteiligung ist in der Regel in zwei Stufen möglich:

Die sogenannte „frühzeitige Beteiligung“ findet in einer frühen Phase der Planung statt. Sie soll die Bürgerinnen und Bürger darüber informieren, dass eine Plan aufgestellt werden soll, welcher Absichten dahinter stecken, welche Auswirkungen der Plan haben wird und, sofern es diese gibt, Varianten oder Alternativen vorstellen. Die Information über den „Vorentwurf“ des Planes findet bei einem öffentlichen Anhörungstermin statt, bei dem die Planung erläutert wird.

Sowohl bei diesem Anhörungstermin als auch anschließend können Betroffene sich mündlich oder schriftlich zu den Plänen äußern. Die Ergebnisse der Veranstaltung werden in einer Niederschrift festgehalten, auch die späteren Äußerungen werden dokumentiert.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann auf die frühzeitige Beteiligung verzichtet werden.

Den zweiten Schritt bildet der „Entwurf“ des Planes. An erster Stelle steht hier eine Entscheidung des Ausschusses für Stadtentwicklung und –planung des Rates, der die sogenannte „Offenlage“ beschließt.  Anschließend wird der Planentwurf für einen Monat öffentlich ausgelegt, das heißt, jedermann kann ihn während der Dienststunden im Technischen Rathaus sowie rund um die Uhr im Internet ansehen. Auch hier besteht die Möglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger, sich zu dem Planentwurf zu äußern.

Wird der Entwurf – beispielsweise aufgrund von Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger – geändert, wird er erneut öffentlich ausgelegt. Bei grundsätzlichen Änderungen wird der geänderte Entwurf zunächst erneut dem Ausschuss für Stadtentwicklung und –planung vorgelegt. Danach erfolgt eine weitere Bürgerbeteiligung.

Abschließend entscheidet der Rat der Stadt Viersen über die Aufstellung des Planes. Dabei werden die eingereichten Stellungnahmen und Anregungen berücksichtigt. Die Anregungen und Stellungnahmen sind in der Sitzungsvorlage dokumentiert, die dem Rat zur Entscheidung vorgelegt wird. Diese Sitzungsunterlage wird im Bürgerinformationsportal der Stadt Viersen veröffentlicht Nach der Entscheidung werden die Einreicher der Anregungen und Stellungnahmen über das Ergebnis der Abwägung und Beratung informiert.

Anstehende Bürgerbeteiligungen aller Stufen werden bekanntgegeben in den öffentlichen Sitzungen des Ausschusses für Stadtentwicklung und –planung, durch Pressemitteilungen der Stadt Viersen und Bekanntmachungen im Amtsblatt des Kreises Viersen und im Internetauftritt der Stadt. Dies ist im „Schnellzugriff“ auf der Startseite unter dem Punkt „Bauleitpläne im Verfahren“ zu finden.

Weiterführende Informationen zu Bürgerbeteiligungsmöglichkeiten:

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