Einzelhandelsstrukturkonzept

für die Stadt Viersen (Fortschreibung 2020)

Was ist das Einzelhandelsstrukturkonzept?

Das Einzelhandelsstrukturkonzept enthält wesentliche Zielaussagen für die Ansiedlung und Entwicklung des Einzelhandels in der Stadt Viersen. Dabei steht insbesondere der Schutz und die Entwicklung von zentralen Versorgungsbereichen im Vordergrund. Diese sind von der Gemeinde abgegrenzte Bereiche, welche in guter Erreichbarkeit für die Bevölkerung eine wichtige Versorgungsfunktion durch Einzelhandelsnutzungen, ergänzt durch Gastronomie und weiteren Einrichtungen der Daseinsvorsorge erfüllen.

Neben der Festlegung zentraler Versorgungsbereiche (Haupt- und Nebenzentren) werden auch weitere Nahversorgungsstandorte zur Versorgung der wohnortnahen Bevölkerung und Sonderstandorte für großflächige Einzelhandelsvorhaben mit nicht-zentrenrelevanten Kernsortimenten vorgesehen. Ein weiterer Baustein des Einzelhandelskonzeptes besteht in der ortsspezifischen Liste zentrenrelevanter Sortimente, welche für die Innenstädte bedeutende Sortimente enthält. Außerdem werden Leitlinien für die konkrete Anwendung des Konzeptes in der Bauleitplanung und der kommunalen Ansiedlungspolitik formuliert. Umgesetzt wird das Konzept durch die Aufstellung von Bebauungsplänen, in welchen die Zulässigkeit von Einzelhandelsnutzungen geregelt wird.

Somit schafft ein Einzelhandelsstrukturkonzept einerseits eine Orientierungs- und Beurteilungsgrundlage für Einzelhandelsvorhaben und, andererseits Planungs- und Investitionssicherheit für Einzelhandel, Investoren und Grundstückseigentümer.

Das Einzelhandelsstrukturkonzept 2020

Das Konzept wurde am 15. November 2022 vom Rat der Stadt Viersen beschlossen und stellt somit ein städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB dar, welches bei der Aufstellung und Abwägung von Bauleitplänen zu berücksichtigen ist.

Es schreibt das bisherige, aus dem Jahre 2011 stammende Einzelhandelskonzept fort, indem auf Grundlage einer Einzelhandelsvollerhebung im Stadtgebiet zentrale Versorgungsbereiche, die Nahversorgungskonzeption, Ansiedlungsleitlinien, und die Viersener Sortimentsliste aktualisiert wurden.

Wesentliche Aussagen des Einzelhandelsstrukturkonzeptes 2020

Das planerische Leitbild des vorliegenden Einzelkonzeptes besteht aus zwei Elementen,

  • der konsequenten Entwicklung eines räumlich-funktionalen Versorgungsnetzes des Einzelhandels im Stadtgebiet mit klaren Funktionszuweisungen für die einzelnen Standorte und
  • die aktive Entwicklung der Zentren nach dem Ideal der europäischen Stadt mit einer Mischung von Arbeiten, Wohnen, Einkaufen, Bildung und Freizeit.

Abgeleitet aus dem Leitbild lauten die Oberziele des Einzelhandelskonzeptes wie folgt (vgl. Kap. 5.2ab S. 134ff. der Langfassung):

  • Oberziel A: Sicherung der mittelzentralen Versorgungsfunktion der Stadt Viersen
  • Oberziel B: Stärkung der Funktionsvielfalt der Zentralen Versorgungsbereiche
  • Oberziel C: Sicherung einer flächendeckenden Nahversorgung im gesamten Stadtgebiet
  • Oberziel D: Sicherung des funktional gegliederten Standortstrukturkonzeptes der Stadt Viersen
  • Oberziel E: Schaffung von Planungs- und Investitionssicherheit

Die Oberziele wurden anschließend in ein räumliches Standortstrukturkonzept übersetzt. Hierbei handelt es sich um ein hierarchisches Netz verschiedener Standorte unterschiedlicher Wertigkeit. An oberster Stelle stehen die im BauGB verankerten „Zentralen Versorgungsbereiche“ als räumlich verbindliche Abgrenzung des Hauptzentrums Alt-Viersen und der beiden Stadtteilzentren (Nebenzentren) Dülken und Süchteln. Funktional ergänzt werden die Zentralen Versorgungsbereiche durch die sog. Nahversorgungsrelevanten Ergänzungsstandorte in integrierter Lage sowie die Sonderstandorte des großflächigen Einzelhandels.

Hierarchiches Standortstrukturkonzept (Quelle: Einzelhandelsstrukturkonzept 2020) - optische Darstellung

Hierarchiches Standortstrukturkonzept (Quelle: Einzelhandelsstrukturkonzept 2020)

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