Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Viersen ist bemüht, ihre Website www.viersen.de im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen.

Nach § 3 Abs. 3 Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITVNRW) vom 18.06.2019 dürfen die öffentlichen Stellen des Landes von den Vorgaben zur Barrierefreiheit nur abweichen, wenn und soweit die barrierefreie Gestaltung für öffentliche Stellen des Landes einen unverhältnismäßigen Aufwand bewirkt. Ein unverhältnismäßiger Aufwand für eine öffentliche Stelle liegt vor, wenn ihr eine übermäßige organisatorische oder finanzielle Last auferlegt würde oder die Fähigkeit der öffentlichen Stelle, entweder ihren Zweck zu erfüllen oder Informationen, die für ihre Aufgaben und Dienstleistungen erforderlich oder relevant sind, zu veröffentlichen, gefährdet würde. Mangelnde Priorität, Zeit oder Kenntnis gelten nicht als berechtigte Gründe.

Die Stadt Viersen ist neben anderen Kommunen, Kreisen und kreisfreien Städten Mitglied im kommunalen Zweckverband Kommunales Rechenzentrum Niederrhein (KRZN). Als Dienstleistungsunternehmen für Informationstechnik (IT) ist das KRZN u.a. für die Entwicklung, Einführung, Wartung und den Betrieb der IT-Anwendungen für seine Mitglieder zuständig. Bei Inkrafttreten der BITVNRW war bereits bekannt, dass die Internetseiten der Mitgliedskommunen des KRZN nach und nach mit einer neuen Software ausgestattet werden. Die Anpassung an die gesetzlichen Vorgaben ist mit erheblichem Aufwand verbunden. Daher hat die Stadt Viersen entschieden, dass eine Überprüfung bzw. Anpassung der städtischen Website an die aktuellen gesetzlichen Anforderungen aus Kostengründen, Gründen des Personaleinsatzes und der Zeitintensität zurückgestellt wird, bis die neue Software installiert ist.

Der "Echtbetrieb" für die Stadt Viersen wird nach derzeitigem Kenntnisstand für den Sommer 2022 in Aussicht gestellt.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.viersen.de.

Stand der Vereinbarungen mit den Anforderungen

Die Website www.viersen.de wird aus den oben genannten Gründen zum jetzigen Zeitpunkt nicht an die Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) und der BITVNRW angepasst.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 23. September 2020 erstellt.

Grundlage der Erstellung dieser Erklärung ist die Ausnahmeregelung des § 3 Abs. 3 BITVNRW.

Feedback und Kontaktangaben

Bitte nutzen Sie das Kontaktformular um Ihre Anmerkungen, Anregungen und Fragen zum Thema Barrierefreiheit mitzuteilen.

Ihr Ansprechpartner

Internetredaktion Viersen
Rathausmarkt 1, 41747 Viersen

Email: internetredaktion@viersen.de

Durchsetzungsverfahren

Wenn Ihre Rückmeldung nicht zufriedenstellend bearbeitet wurde, können Sie sich an die Ombudsstelle bei der oder dem Behindertenbeauftragten des Landes wenden. Die Ombudsstelle hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen oder deren Verbänden und den öffentlichen Stellen des Landes außergerichtlich beizulegen. Im Internet ist die Ombudsstelle  erreichbar unter 

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
Internet: https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik

 

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