Flächennutzungs- und Bebauungsplan

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Flächennutzungsplan (FNP)

Der Flächennutzungsplan der Stadt Viersen stellt die Art der Bodennutzung für das gesamte Stadtgebiet dar. Hierbei werden sowohl die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung als auch die voraussehbaren Bedürfnisse der Gemeinde berücksichtigt. Die dargestellten Nutzungen sind neben dem Hauptstraßenverkehrsnetz u.a. Wohnbauflächen, Gewerbliche Flächen, Aussagen zum Freiraum, aber auch zu Flächen für den Gemeinbedarf wie Schulen, Kultureinrichtungen, Standorte für die öffentliche Verwaltung oder auch Elektrizitätswerke und Mülldeponien.

Der Flächennutzungsplan ist ein sogenannter vorbereitender Bauleitplan. Er ist damit verbindlich für Behörden, hat jedoch keine unmittelbare Rechtswirksamkeit für den Bürger. Jeder kann aber aus ihm erkennen, in welchen Bereichen des Stadtgebietes konkretere Planungen in den folgenden Jahren zu erwarten sind.

Aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes werden die Bebauungspläne der Stadt Viersen abgeleitet, diese dürfen den Darstellungen des Flächennutzungsplans nicht widersprechen. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass der Flächennutzungsplan nur „Grundzüge“ darstellt und damit nicht parzellenscharf interpretiert werden kann.

Wenn eine bauliche Entwicklung an einer Stelle des Stadtgebiets erfolgen soll und der Flächennutzungsplan diese Nutzung nicht bereits in den Grundzügen darstellt, ist eine Änderung des Flächennutzungsplans notwendig. Diese Änderung wird im Rahmen eines durch das Baugesetzbuch vorgeschriebenen Verfahrens (Parallelverfahren) durchgeführt, mit dem sichergestellt wird, dass auch die zukünftig im Flächennutzungsplan dargestellte Nutzung der städtebaulich gewünschten Entwicklung entspricht und keine erheblichen Umweltauswirkungen auslöst. Seit der Aufstellung des Flächennutzungsplans der Stadt Viersen im Jahr 1980 wurden einige Änderungen vorgenommen.

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Bebauungsplan (BP)

Ein Bebauungsplan setzt die Art und das Maß der baulichen Nutzung sowie die überbaubaren Grundstücksflächen für räumlich eng begrenzte Bereiche verbindlich fest. Aus dem Bebauungsplan kann abgelesen werden, welche Nutzungsart (z.B. Reines Wohngebiet – WR, Allgemeines Wohngebiet - WA, Mischgebiet – MI, Gewerbegebiet – GE, Industriegebiet – GI und Sondergebiet - SO), wie viele Geschosse (I, II oder mehr), welche Bebauungsdichte (unter anderem offene Bebauung – o, geschlossene Bebauung – g, Einzel- und/oder Doppelhäuser – EH/DH) und den Versiegelungsgrad (Grundflächenzahl –GRZ) für die einzelnen Grundstücke festgesetzt wird. Darüber hinaus wird durch Baulinien und/oder Baugrenzen festgelegt, welche Fläche des Baugrundstücks bebaut werden kann. Der Bebauungsplan wird als Satzung beschlossen, die dort getroffenen Festsetzungen sind für den Grundstückseigentümer rechtsverbindlich. Der Bebauungsplan ist Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen im Genehmigungsverfahren.

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