Forstwirt/in

Einführung

Die Tätigkeit der Forstwirtin / des Forstwirtes besteht darin den Waldbestand zu erhalten und zu pflegen. Forstwirte/innen gewinnen Saatgut, ziehen in Baumschulen Bäume heran, forsten Flächen auf und bearbeiten den Waldboden. Sie halten die Waldbestände instand, indem sie zum Beispiel Gras und Wildkraut ausschneiden und die Schädlinge in den Wäldern bekämpfen. Darüber hinaus fällen sie Bäume, transportieren, sortieren und lagern das Holz. Zu den wichtigsten Aufgaben einer Forstwirtin / eines Forstwirten gehört vor allem auch die Walderneuerung sowie Wald- bzw. Naturschutz und Landschaftspflege. Das heißt Pflanzen setzen, Pflege der Naturverjüngung, Maßnahmen gegen Waldschädlinge und die Pflege von Waldrändern. Zudem bauen und un­terhalten sie Waldwege und Erholungseinrichtungen.

Einstellungstermin

01. August

Ausbildungsdauer

3 Jahre mit einem schriftlichen Berufsausbildungsvertrag

Ausbildungsvoraussetzungen

  • Hauptschulabschluss (Klasse 10, Typ A)
  • Gesundheitliche Eignung (durch den arbeitsmedizinischen Dienst, bei Jugendlichen U18 zusätzlichen durch den Hausarzt nach Jugendarbeitsschutzgesetz)
  • Bedenkenloses Führungszeugnis

Ausbildungsverlauf

Theoretische Ausbildung

Elly-Heuss-Knapp-Schule des Berufskollegs der Stadt Düsseldorf (Siegburger Straße 173, 40591 Düsseldorf)

Die Ausbildung endet mit dem Ablegen der Abschlussprüfung bei der Landwirtschaftskammer NRW in Bonn.

Praktische Ausbildung

Fachbereich 92 – Städtische Betriebe, Abteilung II – Stadtbäume und Forsten

Überbetriebliche Ausbildung

Waldarbeitsschule Neheim-Hüsten(Alter Holzweg 93, 59755 Arnsberg)

Ausbilder

Herr Kammann – Forstamtsrat und Abteilungsleiter

Herr Hexels - Forstwirtschaftsmeister

Verdienst während der Ausbildung

Nach § 8 TVAöD

  
1. Ausbildungsjahr1.018,26
2. Ausbildungsjahr1.068,20
3. Ausbildungsjahr 1.114,02

Nach der Ausbildung

Nach bestandener Abschlussprüfung zur Forstwirtin / zum Forstwirten besteht kein Rechtsanspruch auf Übernahme.

Die Personalverwaltung ist bemüht eine Übernahme, bei guten Leistungen und einer bestehenden freien Stelle, zu realisieren.

Die Eingruppierung als Beschäftigte/r erfolgt in der Regel zunächst in die Entgeltgruppe (EG) 6 des Tarifvertrages im öffentlichen Dienst - 2.343,24 €

Weiterführende Informationen

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