Straßenbauer/in

Einführung

Straßenbauer/innen stellen den Unterbau und Belag von Plätzen, Wegen und Straßen her. Des Weiteren halten sie die Verkehrswege instand. Sie bauen Haupt- und Nebenstraßen, Geh- und Fahrradwege und Fußgängerzonen. Nach dem Abstecken der Baustelle beginnen sie mit den Erdarbeiten: Es müssen Bodenmassen gelöst, transportiert, verdichtet und planiert werden. Dazu setzen die Straßenbauer/innen Walzen, Raupen und Bagger ein. Anschließend bringen sie auf dem verdichteten Untergrund als Unterbau eine Schotterschicht auf. Auf diese kommen weitere Gesteinsgemische und erst darüber eine Beton- und Asphaltdichte als Fahrbahn. Ebenfalls zuständig sind sie für Pflasterarbeiten, Randbefestigungen, usw. Neben dem Neubau gehören auch Instandhaltungsarbeiten an Straßen und Wegen zu ihrem Aufgabengebiet. 

Hinweis: Gegebenenfalls besteht auch die Option, zunächst eine zweijährige Ausbildung zum/zur Tiefbaufacharbeiter/in zu absolvieren. Nach erfolgreichem Abschluss dieser Ausbildung, kann sich dann eine einjährige Ausbildungsfortführung als Straßenbauer/in anschließen.

Einstellungstermin

01.  August

Ausbildungsdauer

3 Jahre mit einem schriftlichen Berufsausbildungsvertrag

Ausbildungsvoraussetzungen

  • Fachoberschulreife/guter Hauptschulabschluss
  • Gesundheitliche Eignung (durch den arbeitsmedizinischen Dienst, bei Jugendlichen U18 zusätzlichen durch den Hausarzt nach Jugendarbeitsschutzgesetz)
  • Bedenkenloses Führungszeugnis

Ausbildungsverlauf

Theoretische Ausbildung

Berufskolleg des Kreises Viersen (Kleinbahnstraße 61, 47906 Kempen)

Die Ausbildung endet mit dem Ablegen der Abschlussprüfung vor der Kreishandwerkerschaft Niederrhein.

Praktische Ausbildung

Fachbereich 92 – Städtische Betriebe, Abteilung I – Stadtstraßen und Stadtgrün

Überbetriebliche Ausbildung

Bildungszentrum des Baugewerbes Krefeld (Bökendonk 15-17, 47809 Krefeld)

Ausbilder

Herr Berger - Straßenbaumeister

Verdienst während der Ausbildung

Nach § 8 TVAöD

  
1. Ausbildungsjahrca. 920,00
2. Ausbildungsjahrca. 970,00
3. Ausbildungsjahrca. 1.020,00

Nach der Ausbildung

Nach bestandener Abschlussprüfung zur / zum Straßenbauer besteht kein Rechtsanspruch auf Übernahme.

Die Personalverwaltung ist bemüht eine Übernahme, bei guten Leistungen und einer bestehenden freien Stelle, zu realisieren.

Die Eingruppierung als Beschäftigte/r erfolgt in der Regel zunächst in die Entgeltgruppe (EG) 6 des Tarifvertrages im öffentlichen Dienst - 2.343,24 €

 

Weiterführende Informationen

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