Verwaltungsfachangestellte/r
Einführung
Verwaltungsfachangestellte beraten und informieren Bürgerinnen und Bürger, nehmen Anträge z.B. für Personalausweise oder auf Wohnzuschuss entgegen, prüfen Anspruchsvoraussetzungen und fertigen Genehmigungen aus.
Zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung führen sie Gespräche mit Betroffenen und bearbeiten Ordnungswidrigkeiten.
Aufgrund der gründlichen und vielseitigen Fachkenntnisse können Verwaltungsfachangestellte sowohl im Innen- als auch im Außendienst der Verwaltung tätig werden.
So sind sie beispielsweise mit der Antragsbearbeitung, Bescheiderteilung und Kostenrechnung in der Sozialhilfe oder im Ausländer-, Jugend- oder Baubereich befasst. Ein wichtiger Bestandteil der Arbeit als Verwaltungsfachangestellte/r ist auch die Anwendung von Gesetzen und Rechtsvorschriften und die Beratung von Bürgerinnen und Bürgern.
Einstellungstermin
01. August
Ausbildungsdauer
3 Jahre mit schriftlichen Berufsausbildungsvertrag
Ausbildungsvoraussetzungen
- Fachoberschulreife/guter Hauptschulabschluss
- Gesundheitliche Eignung (durch den arbeitsmedizinischen Dienst, bei Jugendlichen U18 zusätzlichen durch den Hausarzt nach Jugendarbeitsschutzgesetz)
- Bedenkenloses Führungszeugnis
Ausbildungsverlauf
Theoretische Ausbildung
Berufsschule des Max-Weber-Berufskollegs (Suitbertusstraße 163-165, 40223 Düsseldorf)
Praktische Ausbildung
Die Auszubildenden werden in verschiedenen Fachbereichen der Stadtverwaltung eingesetzt.
Praxisbegleitende Unterweisung
StudienInstitut NiederrheiN (S.I.N.N.) Standort Mönchengladbach (Fliethstraße 67, 41061 Mönchengladbach)
Die Ausbildung endet mit dem Ablegen der Abschlussprüfung beim StudienInstitut NiederrheiN und beim Max-Weber-Berufskolleg.
Ausbilder
Ausbildungsleiterin Julia Rüland sowie die Fachbereichsleiter/innen, Abteilungsleiter/innen und Koordinatoren/Koordinatorinnen des jeweiligen Praxisbereichs.
Verdienst während der Ausbildung
Nach § 8 TVAöD
1. Ausbildungsjahr | ca. 920,00 |
2. Ausbildungsjahr | ca. 970,00 |
3. Ausbildungsjahr | ca. 1.020,00 |
Nach der Ausbildung
Nach bestandener Abschlussprüfung zur / zum Verwaltungsfachangestellten besteht kein Rechtsanspruch auf Übernahme.
Die Personalverwaltung ist bemüht eine Übernahme, bei guten Leistungen und einer bestehenden freien Stelle, zu realisieren.
Die Eingruppierung als Beschäftigte/r erfolgt in der Regel zunächst in die Entgeltgruppe (EG) 5 des Tarifvertrages im öffentlichen Dienst - 2.249,11 €
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