Werker/in im Garten- und Landschaftsbau
Einführung
Die Ausbildung zum/zur Werker/in im Garten- und Landschaftsbau ist eine Ausbildung für Menschen mit Behinderung.
Dieses durch ein fachärztliches, psychiatrisches oder schulpsychologisches Gutachten festgestellte Handicap lässt es nicht zu, eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf aufzunehmen.
Die Ausbildungsinhalte orientieren sich an dem Ausbildungsberuf des Gärtners.
Sie erlernen wie Rasen, Bäume, Sträucher und Stauden fachgerecht angepflanzt werden. Gleichzeitig erlernen sie die Natur in der Stadt zu pflegen und zu erhalten. Hierzu gehört auch das Pflastern der Wege und Plätze in den jeweiligen Anlagen, bauen von Treppen, Trockenmauern und Teichen.
Dabei wird dem Auszubildenden der fachgerechte Umgang mit Beton, Naturstein und anderen Materialien vermittelt. Weitere Inhalte betreffen u.a. Arbeitsorganisation, betriebliche Abläufe, wirtschaftliche und soziale Zusammenhänge sowie Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit.
Einstellungstermin
01. August
Ausbildungsdauer
3 Jahre mit einem schriftlichen Berufsausbildungsvertrag
Ausbildungsvoraussetzungen
- Eignungsuntersuchung durch das Reha-Team der zuständigen Agentur für Arbeit (zum Nachweis, dass eine Ausbildung nur im Rahmen einer Regelung nach § 66 BBiG erfolgen kann)
- Gesundheitliche Eignung (durch den arbeitsmedizinischen Dienst, bei Jugendlichen U18 zusätzlichen durch den Hausarzt nach Jugendarbeitsschutzgesetz)
- Bedenkenloses Führungszeugnis
Ausbildungsverlauf
Theoretische Ausbildung
Berufskolleg des Kreises Viersen (Schiefbahner Straße 4, 47877 Willich)
Die Ausbildung endet mit dem Ablegen der Abschlussprüfung bei der Landwirtschaftskammer NRW in Bonn.
Praktische Ausbildung
Fachbereich 92 – Städtische Betriebe, Abteilung I – Stadtstraßen und Stadtgrün
Überbetriebliche Ausbildung
Bildungszentrum DEULA Rheinland (Krefelder Weg 41, 47906 Kempen)
Bildungszentrum Gartenbau und Landwirtschaft Münster-Wolbeck (Münsterstraße 62-68, 48167 Münster)
Ausbilder
Thomas Brock - Garten-Landschaftsbau-Meister
Verdienst während der Ausbildung
Nach § 8 TVAöD
1. Ausbildungsjahr | 1018,26 € |
2. Ausbildungsjahr | 1068,20 € |
3. Ausbildungsjahr | 1114,02 |
Nach der Ausbildung
Nach bestandener Abschlussprüfung zur / zum Werker/in im Garten- und Landschaftsbau besteht kein Rechtsanspruch auf Übernahme.
Die Personalverwaltung ist bemüht eine Übernahme, bei guten Leistungen und einer bestehenden freien Stelle, zu realisieren.
Die Eingruppierung als Beschäftigte/r erfolgt in der Regel zunächst in die Entgeltgruppe (EG) 5 des Tarifvertrages im öffentlichen Dienst - 2.480,74 €
Weiterführende Informationen
- Arbeitsagentur
- Berufskolleg des Kreises Viersen
- Überbetriebliche Ausbildung
- Überbetriebliche Ausbildung (Landwirtschaftskammer)
- Fachbereich 92 – Städtische Betriebe, Abteilung I – Stadtstraßen und Stadtgrün
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