Abschlagsplan für Niederschlagswasser

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Die Stadt Viersen verschickt in den kommenden Tagen Abschlagspläne für die Niederschlagswassergebühren an Hauseigentümer und Hauseigentümerinnen, die derzeit turnusgemäß die Abrechnung erwarten. Das jetzt verschickte Schreiben ist kein Niederschlagswassergebührenbescheid. Wegen eines laufenden Gerichtsverfahrens versendet die Stadtverwaltung bis zur Klärung der Rechtslage zunächst keine Gebührenbescheide für den abgelaufenen Veranlagungszeitraum.

Damit zwischenzeitlich weiterhin wie üblich Abschläge eingezahlt und mögliche hohe Nachzahlungen vermieden werden, erhalten Hauseigentümer und Hauseigentümerinnen diesen Vorauszahlungsbescheid für den laufenden Zeitraum. Der Abschlagsplan wurde anhand der derzeit geltenden Gebührensätze berechnet.

Die gezahlten Abschläge werden von Amts wegen in einem späteren Abwassergebührenbescheid berücksichtigt und abgerechnet. Aus diesem Grund ist es nicht erforderlich, Widerspruch gegen den Vorauszahlungsbescheid (Abschlagsplan) zu erheben.

Hintergrund ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 17.Mai 2022 (Az. 9 A 1019/20). In einem Musterverfahren gegen die Stadt Oer-Erkenschwick hatte der Senat entschieden, dass dort erheblich zu hohe Abwassergebühren berechnet worden seien. Dies hat grundsätzliche Bedeutung für viele Kommunen in Nordrhein-Westfalen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da gegen das Urteil Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht erhoben wurde. Eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts wird für die erste Jahreshälfte 2023 erwartet. Bis zu dieser Entscheidung steht noch nicht endgültig fest, ob und wie die Kommunen ihre Kalkulation der Abwassergebühren bezüglich der Niederschlagswasser- und Schmutzwassergebühren an die neue Rechtsprechung des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichtes anpassen müssen.

Rückfragen und weitere Auskünfte beantwortet die Zentrale Bauverwaltung per E-Mail an: stadtentwaesserung@viersen.de.

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Pressemitteilung Stadt Viersen
Inhalte geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung (24.01.2023) wieder.

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