Bewerbungsfrist verlängert

Logo der Stadt Viersen im Hochformat

Die Stadt Viersen sucht noch Menschen, die sich als Jugendschöffin oder Jugendschöffe bewerben. Die Bewerbungsfrist wurde bis 31. März 2023 verlängert. Gesucht werden Personen mit Wohnsitz in Viersen. Sie werden am Amtsgericht Mönchengladbach und am Landgericht Mönchengladbach das Volk bei der Rechtsprechung in Strafsachen vertreten.

Schöffinnen und Schöffen in Jugendstrafsachen sollten in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen. Das verantwortungsvolle Amt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Urteilsvermögen. Ebenfalls erforderlich sind geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung.

Die Schöffinnen und Schöffen werden im Jahr 2023 für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Der Rat und der Jugendhilfeausschuss der Stadt Viersen schlagen dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Kandidatinnen und Kandidaten vor. Der Wahlausschuss wird in der zweiten Jahreshälfte 2023 aus diesen Vorschlägen die Haupt- sowie Hilfsschöffinnen und -schöffen wählen. Gesucht werden Personen, die am 1. Januar 2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden.

Interessierte richten ihre Bewerbung an das Jugendamt der Stadt Viersen, Fachbereich 41/I, Tönisvorster Straße 24, 41749 Viersen, Telefon 02162 101-791. Bewerbungsformulare stehen auf der Webseite der Stadt Viersen unter diesem Link als PDF-Download zur Verfügung: https://viersen.de/de/dienstleistung/schoeffenwahl-2023/.

________________________________________________________________
Pressemitteilung Stadt Viersen
Inhalte geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung (13.03.2023) wieder.

nach oben