Eingeschränkte Erreichbarkeit

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Der Koordinationsbereich Kostenrechnende Einrichtungen/ Gebühren der Stadtverwaltung Viersen ist vorübergehend telefonisch nur sehr eingeschränkt erreichbar. Grund sind krankheitsbedingte Personalengpässe.

Bei Fragen oder Einwendungen zu Gebührenbescheiden für Abfallentsorgungs- und Straßenreinigungsgebühren bittet die Stadt darum, diese vorrangig per E-Mail an: abfallwirtschaft@viersen.de zu stellen. Die Bearbeitung kann unter Umständen etwas dauern.  

Wer nicht über die Möglichkeit der E-Mail verfügt, kann sich auch schriftlich per Brief melden. Die Post ist zu richten an: Stadt Viersen, Fachbereich 80/I, Zentrale Bauverwaltung, Rathausmarkt 1, 41747 Viersen.

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Pressemitteilung Stadt Viersen
Inhalte geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung (25.01.2022) wieder.

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