Halteverbote und Sperrungen an Zugwegen

Verkehrszeichn 250 Durchfahrtverbot

Die Stadt Viersen macht darauf aufmerksam, dass wegen der Karnevalszüge im Stadtgebiet Halteverbotszonen eingerichtet und Straßen gesperrt werden.

Grund für diese Maßnahmen ist, dass die Zugwege und auch die Bereiche, in denen sich die Züge aufstellen, frei von parkenden Fahrzeugen sein müssen. Dabei ist zu beachten, dass die Halteverbote bereits vor Beginn der Züge gelten. Dadurch wird ermöglicht, dass im Weg stehende Autos rechtzeitig durch ein von der Stadt beauftragtes Unternehmen umgesetzt werden können. Widerrechtlich geparkte Fahrzeuge werden abgeschleppt, die Kosten werden dem Falschparkenden auferlegt.

Darüber hinaus werden Straßen gesperrt, durch die sich die Karnevalszüge bewegen. Hinweistafeln zeigen die die betroffenen Bereiche auf. Die Halteverbote und die Straßensperren dauern an, bis die nach dem jeweiligen Zug stattfindende Straßenreinigung beendet ist.

Keinesfalls sollte direkt hinter dem Zug in die gesperrten Bereiche eingefahren werden, um sich eventuell einen der dann freien Parkplätze zu sichern. Das ist nicht nur verboten, sondern bedeutet darüber hinaus eine Gefährdung für die Feiernden am Zugweg. Zudem erschwert es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die im Anschluss an den Zug die Straßen säubern, die Arbeit. In früheren Jahren kam es leider immer wieder zu unschönen Situationen und Behinderungen, während die Städtischen Betriebe ihrer Arbeit nachgingen.

Regelungen, Aufstellbereiche, Zugwege und Zeiten im Detail:

Stadtteil Viersen

Am Tulpensonntag, 19. Februar 2023, gilt im Aufstellungsbereich und am Zugweg ein Durchfahrtverbot ab 11 Uhr, im Ortsteil Rintgen bereits ab 9 Uhr. Die Halteverbote gelten im Rintgen ab 8, beim Viersener Stadt-Zug ab 10 Uhr. Alle Einschränkungen werden gegen 22 Uhr wieder aufgehoben. Der Rintger „Veedelszoch“ startet ab 11:11 Uhr. Aufstellung: Rintger Straße. Zugweg: Rintger Straße, Hermannstraße, Dr.-Heggen-Straße, Gereonstraße, Rintger Straße, Große Bruchstraße, Gereonsplatz (Auflösung).

Der Tulpensonntagszug beginnt um 14:11. Aufstellung: Gartenstaße, Dülkener Straße, Remigiusstraße, Schultheißenhof, Süchtelner Straße. Zugweg: Dülkener Straße, Goetersstraße, Burgstraße, Lindenstraße, Petersstraße, Remigiusstraße, Wilhelmstraße, Hauptstraße, Bahnhofstraße, Parkstraße, Große Bruchstraße, Hauptstraße, Heimbachstraße bis Hermann-Hülser-Platz (Auflösung).

Stadtteil Süchteln

In Süchteln gelten die Halteverbote am Rosenmontag, 20. Februar 2023, ab 7 Uhr, das Durchfahrtverbot ab 9 Uhr. Beide Einschränkungen werden gegen 15 Uhr wieder aufgehoben.

Der Süchtelner Rosenmontagszug beginnt um 11:11 Uhr. Aufstellung: Hindenburgstraße ab Josef-Steinbüchel-Straße stadteinwärts, Thomasweg ab Tankstelle bis Heidweg. Zugweg: Westring, Ostring, Tönisvorster Straße, Freudenbergstraße, Beckstraße, Düsseldorfer Straße, Hochstraße, Blumenstraße, Friedensstraße, von-Hagen-Straße. Zugauflösung Richtung Ratsallee.

Stadtteil Dülken

Die Halteverbote in Dülken gelten am Rosenmontag, 20. Februar 2023, ab 10 Uhr, die Durchfahrt durch die gekennzeichneten Bereiche ist ab 11 Uhr nicht mehr möglich. Gegen 22 Uhr sollen alle Beschränkungen aufgehoben werden.

Der Rosenmontagszug fängt um 14:11 Uhr an. Aufstellung: Rheindahlener Straße bis Bodelschwinghstraße, Waldnieler Straße bis Bodelschwinghstraße, Lange Straße von Narrenmühle bis Einmündung Eintrachtstraße. Zugweg: Lange Straße, Theodor-Frings-Allee, Venloer Straße, Lange Straße, Tilburger Straße, Friedrichstraße, Martin-Luther-Straße, Viersener Straße, Marktstraße, Cap Horn, Alter Markt, Schulstraße (Auflösung).

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Pressemitteilung Stadt Viersen
Inhalte geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung (31.01.2023) wieder.

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