Zwischen den Jahren geschlossen

Das Bild zeigt ein Element der städtischen Weihnachtsbeleuchtung an einer Laterne in der Innenstadt (Foto: Stadt Viersen)

Die Stadtverwaltung Viersen geht zwischen den Jahren in Betriebsferien. Damit sollen Strom und Gas eingespart werden. Alle Verwaltungsdienststellen sind geschlossen. Notdienste werden eingerichtet. Feuerwehr und Rettungsdienst sind rund um die Uhr im Einsatz. Letzter regulärer Arbeitstag vor Weihnachten ist Freitag, 23. Dezember 2022. Gestartet wird im neuen Jahr am Montag, 2. Januar 2023.

Die VAB wird sich an den Energiesparmaßnahmen beteiligen. Das Kundenzentrum im Stadthaus bleibt in der Zeit der Verwaltungs-Betriebsferien ebenfalls geschlossen. In Notfällen erreichen die Mieterinnen und Mieter die Partnerunternehmen über die in den Häusern bekanntgegebenen Telefonnummern.

Hinweise zu einzelnen Bereichen der Stadtverwaltung:

Die Albert-Vigoleis-Thelen-Stadtbibliothek einschließlich aller Zweigstellen bleibt zwischen den Jahren geschlossen. Die Außenrückgabe wird am Freitag, 23. Dezember, gegen 18 Uhr abgeschaltet. Sie geht im Lauf des 2. Januar 2023 wieder in Betrieb. Alle Leihfristen werden entsprechend verlängert. Das Online-Benutzerkonto OPAC kann durchgehend genutzt werden. Hier sind jederzeit (weitergehende) Verlängerungen möglich. Die digitalen Angebote der Bibliothek stehen ebenfalls unabhängig von den Schließzeiten zur Verfügung. Dazu gehören beispielsweise der Online-Katalog, das Angebot Press-Reader, die Onleihe Niederrhein oder „Overdrive“.

Letzter Öffnungstag der Städtischen Galerie im Park im alten Jahr ist Freitag, 23. Dezember. Die dann laufende Jury-Ausstellung zum Kunstgenerator 2023 kann ab Dienstag, 3. Januar 2023, wieder besucht werden.

Die städtischen Kitas und OGS-Angebote bleiben zwischen Heiligabend und Neujahr geschlossen.

Die städtischen Sporthallen sind bereits ab Freitag, 23. Dezember, über die gesamten Schul-Weihnachtsferien bis einschließlich 8. Januar 2023 geschlossen. Ausnahmen für den Vereinssport konnten vereinbart werden.

Das Standesamt bietet einen Notdienst für Sterbefälle an. Dieser steht am Dienstag, 27. Dezember, und Donnerstag, 29. Dezember, jeweils von 8 bis 11 Uhr bereit. Nur während dieser Zeiten ist es außerdem möglich, den Notdienst des Service-Centers zu erreichen. Dann können unter der Rufnummer 0151 61601362 Termine vereinbart werden. Dieser Notdienst steht ausschließlich für unvorhergesehene und unaufschiebbare Angelegenheiten zur Verfügung.

Zwischen den Jahren finden auf den städtischen Friedhöfen ausschließlich Erdbestattungen statt. Dabei sind nur solche Bestattungen möglich, für die sonst die gesetzliche Frist von 10 Tagen nicht eingehalten werden kann. Alle anderen Erd- und alle Urnenbestattungen können erst im Januar stattfinden. Die Bestattungsunternehmen sind über die Regelungen informiert und können den Notdienst der Friedhofsverwaltung erreichen.

Alle weiteren Not- und Bereitschaftsdienste können über die Leitstellen der Polizei (02162 377-0) und der Feuerwehr (02162 8195100) erreicht werden.

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Pressemitteilung Stadt Viersen
Inhalte geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung (30.12.2022) wieder.

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