Bebauungsplan Nr. 288 'Solarpark Schwegers Feld' in Viersen-Dülken



Stand des Bauleitplanverfahrens

  • Aufstellungsbeschluss 16.06.2020
  • Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB 16.06.2020
  • Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB  
                           vom 15.09.2020 bis 19.10.2020
  • Frühzeitige Beteiligung der der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
                             
                            vom 15.09.2020 bis 19.10.2020

  • Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB 31.01.2023
  • Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 288 „Solarpark Schwegers Feld“ in der Zeit

                             vom 11.04.2023 bis einschließlich 15.05.2023

im Rathaus, Fachbereich Stadtentwicklung, Bahnhofstraße 23-29, 2. Obergeschoss, während der folgenden Dienststunden:

Montag bis Freitag vormittags von 08:00 bis 12:30 Uhr
Montag bis Donnerstag nachmittags von 14:00 bis 17:00 Uhr.

Die Bekanntmachung im Amtsblatt des Kreises Viersen (297 / 2023) erfolgte am 30.03.2023.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass während der Auslegungsfrist Stellungnahmen schriftlich, elektronisch, mündlich oder zur Niederschrift zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 288 „Solarpark Schwegers Feld“ bei der Stadtverwaltung Viersen (bei oben genannter Adresse) abgegeben werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Hinweis:

Sollten während des oben genannten Offenlegungszeitraumes ganz oder zeitweise Kontaktverbote oder -beschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie (Corona-Virus-Pandemie) gelten, ist der öffentliche Zugang zum Rathaus gegebenenfalls eingeschränkt. Die Einsicht für jedermann sowie die Möglichkeit der Abgabe von Stellungnahmen werden dann zu den vorgenannten Öffnungszeiten nur nach telefonischer Terminabsprache unter Einhaltung der jeweils geltenden Kontaktbeschränkungsauflagen möglich sein. Für Terminabsprachen stehen folgende Telefonnummern zur Verfügung:

02162 101 286 (Herr Grefen)

02162 101 187 (Frau Förtsch)

02162 101 287 (Herr Klütsch)

 Planungsinhalte

 Lage des Plangebiets

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 288 „Solarpark Schwegers Feld“ liegt nordwestlich des Viersener Stadtteils Dülken und südwestlich der Straße Reimesheide. Der Geltungsbereich umfasst ca. 9,4 ha und erstreckt sich auf die Flurstücke 138 und 163 Flur 61 der Gemarkung Dül-ken. Angrenzend an den Geltungsbereich befinden sich im Norden und Nordwesten eine Fläche, die durch eine Abgrabung in Anspruch genommen wird, im Osten Ackerflächen und ein landwirtschaftlicher Betrieb, im Süden ehemalige, jetzt rekultivierte Abgrabungsflächen sowie im (Süd-) Westen ebenfalls Ackerflächen. Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist im beigefügten Kartenausschnitt ersichtlich.

Städtebauliches Ziel

Zielsetzung des Bebauungsplanes Nr. 288 „Solarpark Schwegers Feld“ ist die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage zur Nutzung regenerativer Sonnenenergie.

Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar und liegen mit aus:

      I.        Umweltbericht als gesonderter Bestandteil der Begründung mit Aussagen zur Berücksichtigung umweltbezogener Auswirkungen der Planung und der möglichen Betroffenheit von den Schutzgütern: „Mensch, Gesundheit und Bevölkerung“ „Tiere / Pflanzen und biologische Vielfalt“, „Boden“, „Fläche“, „Wasser“, „Klima und Luft“, der Schutzgüter „Landschaft“ sowie von „Kultur- und Sachgütern“. Es erfolgen Aussagen zu den jeweiligen Wechselwirkungen. Die Aussagen werden für den Planungsfall und für den Fall ohne Planung (Prognosenullfall) getroffen. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen auf die zuvor genannten Schutzgüter werden beschrieben. Des Weiteren werden die Gründe für die Wahl der geprüften Alternativen dargestellt.

Der Umweltbericht enthält eine allgemeine verständliche Zusammenfassung. In dieser werden die voraussichtlichen bedingt erheblichen Umweltauswirkungen dargestellt, insbesondere:

  • Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und
  • Beeinträchtigungen eines Kulturlandschaftsbereichs.

Die Grundlage des Umweltberichtes bilden u.a. der nachfolgend näher beschriebene Fachbeitrag, ein Gutachten und Stellungnahmen.

     II.        Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zur Beschreibung und Ermittlung des Eingriffes und Ausgleiches in Natur und Landschaft. Zum Ausgleich der unvermeidbaren Beeinträchtigungen werden Gehölzpflanzungen zur Eingrünung der PV-Anlage und die Entwicklung von Extensivgrünland innerhalb des Plangebietes umgesetzt. Der darüberhinausgehende erforderliche Plangebietsexterne Ausgleich erfolgt über die Inanspruchnahme eines Ökokontos. 

   III.        Artenschutzrechtliche Vorprüfung (ASP I) zur Prognose, ob und bei welchen Arten ggf. artenschutzrechtliche Konflikte auftreten können. Die vorliegende Vorprüfung greift hierbei auf unterschiedliche Informationsquellen (wie z.B. Fundpunktkataster des LANUV, Fachinformationssystem „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen“, etc.) zurück.

Bei Umsetzung der Vermeidungsmaßnahmen sind mit der Planung zum jetzigen Kenntnisstand keine artenschutzrechtlichen Konflikte im Sinne der §§ 44 und 45 BNatSchG für FFH-Arten oder europäische Vogelarten zu erwarten.

Weitergehende Untersuchungen, eine Artenschutzprüfung der Stufe II oder vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen sind nicht erforderlich.

Darüber hinaus liegen folgende umweltbezogene Informationen in Form von Stellungnahmen / Unterlagen aus:

Stellungnahmen / Meinungsäußerungen aus den frühzeitigen Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB:

Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sind nicht eingegangen.

Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB:

  • Der geologische Dienst NRW weist auf die Lage des Plangebietes innerhalb der Erdbebenzone 1 / S hin.
  • Die Bezirksregierung Düsseldorf weist auf die Lage der geplanten Solaranlage innerhalb des festgesetzten Wasserschutzgebietes Lobberich hin.
  • Die Landwirtschaftskammer NRW weist auf die geänderte Herrichtungsplanung hin und regt an, ein Ökokonto anzulegen auf welchem mögliche überschüssige Ökopunkte im Rahmen der Ausgleichsmaßnahmen eingebucht werden können.
  • Der Kreis Viersen – Naturschutz und Landschaftspflege weist auf die geänderte Herrichtungsplanung und erforderliche Kompensationsmaßnahmen hin.
  • Der Kreis Viersen – Abfallrecht gibt Anmerkungen zu der bislang nicht abgeschlossenen Verfüllung der Abgrabung.
  • Der Kreis Viersen - Immissionsschutz gibt Hinweise zur Verwendung von reflexionsreduzierenden Oberflächen der Photovoltaik-Module.
  • Der Kreis Viersen - Planungsrecht gibt Hinweise zur Handreichung der Bezirksregierung Düsseldorf zum Thema Photovoltaik-Freiflächenanlagen.
  • Der Erftverband weist auf eine Grundwassermessstelle im Plangebiet hin.
  • Die Bezirksregierung Düsseldorf – Kampfmittelbeseitigungsdienst gibt Hinweise zum Umgang mit etwaigen Kampfmitteln im Plangebiet.

Verfahren

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 288 „Solarpark Schwegers Feld“ erfolgt im Regelverfahren inklusive der Erstellung eines Umweltberichtes. Im Rahmen dieses Verfahrens wird gemäß § 2 Abs. 4 BauGB für die Belange des Umweltschutzes gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen Umweltauswirkungen ermittelt und bewertet werden. Diese werden im Umweltbericht dargelegt, der Teil der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 288 „Solarpark Schwegers Feld“ wird.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 288 „Solarpark Schwegers Feld“ erfolgt gemäß § 8 Abs. 3 BauGB parallel zur Aufstellung der 97. Änderung des Flächennutzungsplanes.

Downloads

  1. Geltungsbereich
  2. Planzeichnung
  3. Textliche Festsetzungen
  4. Begründung
  5. Umweltbericht
  6. Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
  7. Artenschutzprüfung Stufe I
  8. Stellungnahmen / Meinungsäußerungen aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Kontakt

Grefen, Thorsten
Bahnhofstr. 23-29
41747 Viersen
Tel.: 02162 101 286
E-Mail senden
Förtsch, Kristina
Bahnhofstr. 23-29
41747 Viersen
Tel.: 02162 101 187
E-Mail senden
Kluetsch, Michael
Bahnhofstr. 23-29
41747 Viersen
Tel.: 02162 101 287
E-Mail senden
Öffnungszeiten

Montag, Dienstag und Donnerstag: 08.00 - 12.30 Uhr
sowie: 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung

nach oben