Viersener Kinder- und Jugendflohmarkt
Anbieter dürfen nicht jünger als 6 und nicht älter als 17 Jahre sein. Die maximale Breite der Stände ist auf vier Meter begrenzt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Standplätze werden nicht zugeteilt. Ein Standgeld wird nicht erhoben. Die Angebote müssen kindgerecht sein. Gewerbliche Anbieter sind nicht zugelassen. Das Führen von Verkaufsgesprächen ist allein Sache der Kinder, die sich deshalb auch permanent an ihrem Stand aufhalten sollten. Erwachsene sind an den Ständen nur zur Begleitung und zur Beaufsichtigung der Kinder zugelassen.
Ein Befahren der Fußgängerzonen mit Fahrzeugen ist nicht erlaubt. Die Teilnehmer am Flohmarkt werden gebeten, alle Gegenstände, die keinen Käufer gefunden haben, nach Ende der Veranstaltung wieder mitzunehmen und keinen Abfall zu hinterlassen. Die im Veranstaltungsbereich stehenden Bäume dürfen nicht zur Befestigung oder zum Aufhängen von Gegenständen verwendet werden. Den Anweisungen des Ordnungsdienstes ist unbedingt Folge zu leisten. Beim Aufbau der Stände ist außerdem darauf zu achten, dass Rettungswege für Krankenwagen und Feuerwehr unbedingt frei bleiben.
Veranstaltungsflächen sind der Remigiusplatz, die Fußgängerzone Hauptstraße, Löhstraße, Rathausgasse, Sparkassenvorplatz. In Bereichen, die nicht zu diesen Flächen gehören, dürfen keine Stände aufgebaut werden.
Datum | 19.06.2022 |
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Uhrzeit | 11:00 bis 18:00 Uhr |
Veranstaltungsort | Fußgängerzonen Hauptstraße, Löhstraße, Rathausgasse, Remigiusplatz in Viersen |
Typ | Markt |
Zielgruppe | Kinder & Jugendliche, Alle |
Veranstalter | Stadt Viersen, Rechts- und Ordnungsverwaltung Tel.:02162/101605 Am Alten Rathaus 1 41751 Viersen |
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