Hund anmelden
Kontakt
Thomsen, Patrick
An- und Abmeldung von Hunden (Hundesteuer)
Am Alten Rathaus 141751 Viersen Tel.: 02162 101 569
E-Mail senden
Berten, Michael
Anzeige und Erlaubnis von gefährlichen Hunden und bestimmten Hunderassen
Theodor-Frings-Allee 2241751 Viersen Tel.: 02162 101 598
E-Mail senden
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung
Zur Hundesteuer muss jeder Hund angemeldet werden,
darüber hinaus gibt es nach Landeshundegesetz (LHundG) weitere Kriterien, wann ein Hund ordnungsbehördlich gemeldet werden muss:
a) kleine Hunde
b) große Hunde
c) gefährliche Hunde
d) Hunde bestimmter Rassen
Formulare zur Anmeldung finden Sie am Ende dieser Seite.
> Hundesteuer
(Anmeldung / Abmeldung von Hunden)
a) kleine Hunde
Dies sind Hunde, welche weniger als 20 kg wiegen und gleichzeitig eine Schulterhöhe von weniger als 40 cm aufweisen.
Solche Hunde müssen lediglich beim Steueramt zur Hundesteuer (Ansprechpartner siehe grüner Kasten) angemeldet werden; bei der Ordnungsbehörde brauchen sie nicht angemeldet zu werden.
> Hundehaltung
(Anzeige und Erlaubnis von Hunden nach LHundG)
b) große Hunde (gemäß § 11 LHundG)
Dies sind Hunde, welche schwerer als 20 kg sind oder eine Schulterhöhe von mehr als 40 cm aufweisen.
Solche Hunde müssen mittels eines Meldebogens (siehe Seitenende) bei der Ordnungsbehörde angemeldet werden.
Ansprechpartner siehe grüner Kasten
c) gefährliche Hunde
Dies sind Hunde der Rassen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier sowie Kreuzungen unter Beteiligung dieser Rassen (§ 3 Abs. 2 des Landeshundegesetzes NRW, ehemals Anlage 1 der LHV NRW).
Als im Einzelfall gefährliche Hunde gelten solche, die einen Menschen gebissen haben, einen anderen Hund durch Biss verletzt haben, ohne selbst angegriffen worden zu sein und deren Gefährlichkeit von der Ordnungsbehörde nach Begutachtung durch das Veterinäramt festgestellt wurde.
Ein gefährlicher Hund darf nur noch erworben werden, wenn ein besonderes privates Interesse oder ein öffentliches Interesse der Haltung eines solchen Tieres nachgewiesen werden kann.
Ansprechpartner siehe grüner Kasten
d) Hunde bestimmter Rassen
(Hierunter fallen vor allem Rottweiler und American Bulldog; die anderen aufgezählten Rassen entnehmen Sie bitte dem Landeshundegesetz LHundG)
Es ist ein Fragebogen des Veterinäramtes über die Unterbringung des Hundes auszufüllen, welche bei Hunden zu c) noch vor Ort überprüft wird.
Ansprechpartner siehe grüner Kasten
Der Sachkundenachweis kann in Viersen bei zugelassenen Tierärzten absolviert werden.
Hinweise
Nähere Informationen zum Landeshundegesetz erhalten Sie hier>>>.
Durchführung von Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verstoßes gegen das Landeshundegesetz.
Für die Einreichung einer privaten Anzeige werden benötigt:
- Sachverhaltsschilderung mit möglichst konkreter Zeit- und Ortsangabe,
- genauer Schilderung des Vorfalls,
- ggf. Zeugenangaben,
- Personalienangabe von Beschwerdeführer und Beschuldigtem (soweit möglich)
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