Leichenpässe

Kontakt

Reichert-Lindermann, Mejra
Theodor-Frings-Allee 22
41751 Viersen
Tel.: 02162 101 6140
E-Mail senden
Öffnungszeiten

nach Vereinbarung

Für die Überführung eines Leichnams über die Grenze der Bundesrepublik Deutschland hinaus wird ein Leichenpass benötigt. Dieser wird auf (formlosen) Antrag des Bestattungs-/Überführungsunternehmens von der örtlichen Ordnungsbehörde des Sterbeortes ausgestellt (§ 17 Bestattungsgesetz NRW).

Ein Leichenpass darf nur ausgestellt werden, wenn eine von der für den Sterbe- oder Auffindungsort zuständigen unteren Gesundheitsbehörde veranlasste weitere ärztliche Leichenschau vorgenommen und mit einer Bescheinigung bestätigt worden ist, dass kein Verdacht auf einen nicht natürlichen Tod besteht.

Benötigte Unterlagen

  1. Formloser Antrag mit Angabe des Start- und Zielortes, der Fahrtroute, des Beförderungsmittels und der Todesursache (z.B. „natürlicher Tod")
  2. Todesbescheinigung des Arztes (Nichtvertraulicher Teil - „grüner Totenschein")
  3. Sterbeurkunde
  4. bei einem natürlichen Tod: Bescheinigung über die zweite Leichenschau durch einen Amtsarzt (bzw. die vom Gesundheitsamt beauftragte Stelle), gem. Anlage 1 zu § 15 BestG NRW
    oder
    bei einem unnatürlichen Tod: Freigabe / Bescheinigung der Polizei bzw. der Staatsanwaltschaft, gem. § 159 Abs. 2 StPO
  5. Bestätigung des Bestattungsunternehmens über die ordnungsgemäße Einsargung gemäß Muster.

Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie die o.g. Unterlagen gerne vorab per E-Mail an ordnungsangelegenheiten@viersen.de senden.

Gebühr

Die Gebühr für den Leichenpass beträgt 25,00 EUR.

nach oben