Schutzhelmtragepflicht (Ausnahmegenehmigung)
Kontakt
Boeken, Thomas
Am Alten Rathaus 141751 Viersen Tel.: 02162 101 616
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Fröhlich-Becker, Birgit
Am Alten Rathaus 141751 Viersen Tel.: 02162 101 615
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Öffnungszeiten
Dienstag bis Donnerstag: 08.00 - 12.30 Uhr
Nach der Straßenverkehrsordnung sind Fahrer von Krafträdern und ihre Beifahrer verpflichtet, Schutzhelme zu tragen.
Von der Schutzhelmtragepflicht können Personen befreit werden, wenn das Tragen des Schutzhelmes aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist.
Die Genehmigung wird auf 1 Jahr befristet. Wird ein nicht besserungsfähiger Dauerzustand attestiert, kann die Genehmigung unbefristet erteilt werden.
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