Förderprogramme Viersen
Dach- und Fassadenbegrünung
>>> weitere Informationen
Pflege von Altbäumen auf privaten Grundstücken
>>> weitere Informationen
Dach- und Fassadenbegrünung
Warum?
Begrünte Dächer und Fassaden sehen nicht nur schön aus, eine Begrünung kühlt das Gebäude bei sommerlicher Hitze ab und trägt dazu bei, Niederschlagswasser zurück zu halten. Langlebige Dach- und Fassadenbegrünungen verbessern das Mikroklima am Haus. Sie können die Artenvielfalt fördern und zur Bindung von Feinstaub beitragen.
Die Stadt Viersen unterstützt die Bemühungen von Bürger*innen, Gebäude zu begrünen mit bis zu 10.000 Euro. Grundlage für alle Anträge ist die Förderrichtlinie zur Förderung von Dach- und Fassadenbegrünungen, welche am 1. Juli 2023 in Kraft tritt.
Was?
Gefördert werden alle angemessenen Kosten zur Herstellung einer dauerhaften
- extensiven oder intensiven Dachbegrünung ab Oberkante der Dachabdichtung oder
- bodengebundenen Fassadenbegrünung
an bereits bestehenden Gebäuden oder genehmigten Neubauten.
Wer?
Eigentümer*innen und Nutzungsberechtigte von privat oder gewerblich genutzten Gebäuden.
Wieviel?
Die maximale Zuwendung beträgt 10.000 Euro pro Jahr und Liegenschaft. Für Dachbegrünungen umfasst sie 50 Prozent der als förderfähig anerkannten Gesamtkosten, höchstens jedoch 50 Euro je Quadratmeter gestalteter Fläche. Voraussetzung ist eine zusammenhängende Fläche von mindestens 10 Quadratmetern. Fassadenbegrünungen werden ebenfalls zu 50 Prozent -maximal jedoch mit 5.000 Euro- gefördert. Die Zuwendung muss mindestens 500 Euro betragen (Bagatellgrenze).
weitere Informationen:
Die Förderung ist bei der Stadt Viersen schriftlich zu beantragen. Die genauen Förderbedingungen und insbesondere die einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte der Richtlinie:
>>> Richtlinien der Stadt Viersen zur Förderung von Dach- und Fassadenbegrünung
>>> Antrag zur Förderung von Dach- und Fassadenbegrünung
Über das Gründachkataster NRW können Interessierte sich einen ersten Einblick verschaffen, ob ihr Dach für eine Begrünung geeignet ist: www.gruendachkataster.nrw.de.
Im Rahmen des Projekts „Mehr Grün am Haus“ bietet die Verbraucherzentrale NRW eine Zusammenstellung an Informationen rund um die Gebäudebegrünung an: www.mehrgruenamhaus.de
Mittlerweile gibt es auch technische Möglichkeiten zur Kombination von Gründach- und Solaranlagen (Solargründach); weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite des Bundesverband für Gebäudegrün www.gebaeudegruen.info
Ansprechpartner:
Ansprechpartner im Fördermittelmanagement ist Marcus Esser, Telefon 02162 101-221,
Email: gebaeudegruen@viersen.de
Die fachliche Begleitung erfolgt durch Anna Weiland, Telefon 02162 101-534
Pflege von Altbäumen auf privaten Grundstücken
Warum?
Schöne, markante alte Laubbäume in Gärten ziehen die Blicke auf sich. Ein imponierender Stammumfang, eine stattliche Höhe, dazu eine ausladende Krone – Exemplare wie diese sind nicht nur sehens-, sondern in besonderer Weise schützenswert. Die finanzielle Unterstützung von Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen ökologisch wertvoller und/oder ortsbildprägender Bäume auf privaten Grundstücken soll deren Erhalt und Schutz dienen.
Was?
Die Stadt Viersen unterstützt die Pflege von Altbäumen auf privaten Grundstücken. Die Richtlinie zum entsprechenden Förderprogramm liegt vor. Sie tritt am 1. Juli 2023 in Kraft. Gefördert werden baumpflegerische Maßnahmen und fachliche Baumgutachten für heimische Laubbäume, die einen Stammumfang von mindestens 1,50 Meter – gemessen in einem Meter Höhe – haben. Es geht um Baumpflegemaßnahmen, die dem Erhalt der Bäume dienlich sind und entsprechend der ZTV Baumpflege ausgeführt werden, wie Kronenpflege und Regenerationsschnitte der Kronen, um den Einbau von Systemen, die Kronen sichern oder Stamm und Äste stabilisieren. Förderungsfähig ist zum Beispiel auch eine sogenannte Bodenverbesserung im Umfeld des Altbaumes.
Wer?
Bäume auf privaten Grundstücken mit einer privaten Nutzung. Gehölze in Baumschulen, Gärtnereien und Obstplantagen sowie Exemplare, die bereits durch andere Programme oder Maßnahmen eine Förderung erhalten, sind nicht förderfähig.
Wieviel?
Die maximale Fördersumme pro Baum beträgt 500 Euro. Pro Kalenderjahr werden nach Einzelfallprüfung und Bewilligung bis zu drei Gehölze je Grundstück und Antragstellendem gefördert.
weitere Informationen:
Die entsprechende Förderung ist bei der Stadt Viersen schriftlich zu beantragen. Dem Antrag muss ein Foto des Baumes oder der Bäume, dazu ein detaillierter Kostenvoranschlag der jeweiligen Maßnahme und ein Qualifizierungsnachweis des ausführenden Unternehmens beiliegen. Die baumpflegerischen Arbeiten muss ein qualifizierter Betrieb ausführen.
Nach Prüfung eines Antrags und nach einer Ortsbesichtigung wird ein Bescheid erstellt, in dem die voraussichtliche Höhe der Förderung festgesetzt ist. Die Auszahlung des Geldes erfolgt nach Vorlage der Schlussrechnung.
>>> Richtlinie der Stadt Viersen zum Förderprogramm "Pflege von Altbäumen auf privaten Grundstücken"
>>> Antrag zum Förderprogramm "Pflege von Altbäumen auf privaten Grundstücken"
Ansprechpartner:
Ansprechpartner im Fördermittelmanagement ist Martin Kunz, Telefon 02162 101-586,
Email: foerdermittelmanagemant@viersen.de.
Die fachliche Begleitung erfolgt durch Oliver Lennackers, Telefon 02162 101-423
Social Media