Einigkeit im Wahlausschuss

Der Wahlausschuss der Stadt Viersen hat am Dienstag, 4. August 2020, über die Zulassung von Listen und Bewerberinnen und Bewerbern für die Kommunalwahlen und die Integrationsratswahl im September entschieden. Der Ausschuss folgte in allen drei Sitzungen einstimmig den Vorschlägen der Verwaltung.

Symbolbild Wahlkreuz

Parteien und Wählergruppen sowie Einzelbewerberinnen und Bewerber mussten ihre Wahlvorschläge bis zum 27. Juli um 18:00 Uhr einreichen. In einem Fall waren die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Wahlvorschlag in einem Wahlbezirk nicht erfüllt. Hier lagen zu wenig Unterstützerunterschriften vor. Obwohl die Verwaltung das frühzeitig bemängelte, wurden die Unterschriften bis zum Termin nicht nachgereicht.

Alle anderen Wahlvorschläge entsprachen nach Einschätzung der Verwaltung den gesetzlichen Anforderungen. Der Wahlausschuss schloss sich dieser Bewertung an und ließ diese Vorschläge einstimmig zu. Damit können jetzt die Stimmzettel gedruckt werden. Die Wahlbenachrichtigungen werden voraussichtlich ab Mitte der kommenden Woche verschickt.

Die Wahlvorschläge für die Wahl des Stadtrates, die Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters sowie für die Wahl des Integrationsrates sind im Bürgerinformationsportal „Ratsgremien transparent“ hinterlegt. Sie können dort kostenfrei und ohne Anmeldung oder Registrierung heruntergeladen werden. In den Unterlagen sind alle Bewerberinnen und Bewerber genannt. Für die Ratswahl gibt es eine Auflistung nach den einzelnen Wahlbezirken und eine nach den Reservelisten der Parteien.

Links:

Ratsgremien transparent
https://sessionnet.krz.de/viersen/bi/info.asp

Unterlagen Wahlvorschläge Wahl des Rates der Stadt Viersen
https://sessionnet.krz.de/viersen/bi/si0057.asp?__ksinr=1315

Unterlagen Wahlvorschläge Bürgermeisterin/Bürgermeister
https://sessionnet.krz.de/viersen/bi/si0057.asp?__ksinr=1318

Unterlagen Wahlvorschläge Integrationsrat
https://sessionnet.krz.de/viersen/bi/si0057.asp?__ksinr=1319

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Pressemitteilung Stadt Viersen
Inhalte geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung (04.08.2020) wieder.

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