Hundekontrollen werden verlängert

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Die Stadt Viersen setzt die Überprüfung fort, ob Hunde ordentlich angemeldet sind. Außerdem können Hunde ab sofort über eine Online-Anwendung auf der Internetseite der Stadt angemeldet werden.

Seit November 2022 überprüft die Stadt Viersen, ob Hunde ordnungsgemäß zur Hundesteuer angemeldet sind. Ein städtischer Mitarbeiter befragt hierzu Hundehalterinnen und Hundehalter im Stadtgebiet. Er zeigt stets einen städtischen Dienstausweis vor.

Über die Winterzeit hat er vorrangig bekannte Plätze aufgesucht, an denen sich erfahrungsgemäß viele Menschen mit ihren Hunden aufhalten. Die bisherigen Kontrollen haben gezeigt, dass der überwiegende Anteil der überprüften Hunde ordnungsgemäß zur Hundesteuer angemeldet ist.

In den nächsten Wochen werden vermehrt einzelne Straßen abgegangen. Anlassbezogen wird der städtische Mitarbeiter im Einzelfall an Häusern oder Wohnungen klingeln.

Sollten bei der Überprüfung Hunde festgestellt werden, die nicht zur Steuer angemeldet sind, wird das als Ordnungswidrigkeit verfolgt. Dann wird nicht nur die Steuer rückwirkend festgesetzt. Zusätzlich muss die Halterin oder der Halter mit einem Bußgeld rechnen. Das Bußgeld kann bis zu 500 Euro betragen.

Hintergrund der Überprüfung ist die Steuergerechtigkeit. So soll verhindert werden, dass Menschen, die ihren Hund anmelden, einen finanziellen Nachteil gegenüber Nicht-Anmeldenden haben. Die Stadt bittet in diesem Zusammenhang alle, die es bisher versäumt haben, ihren Hund zeitnah anzumelden.

Angemeldet werden können Hunde persönlich oder schriftlich. Die persönliche Anmeldung ist möglich im Verwaltungsgebäude I in Dülken, Am Alten Rathaus 1, Zimmer 203. Sprechzeiten sind montags bis freitags von 8 bis 12:30 Uhr und nach Vereinbarung.

Für eine schriftliche Anmeldung stellt die Stadt Viersen einen Link zum Formular oder direkt zur Online-Anmeldung auf ihrer Internetseite zur Verfügung. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular kann per Post oder per E-Mail (steuern@viersen.de) an die Stadt geschickt werden. Eine direkte Online-Anmeldung ist ab sofort auch möglich.

Fragen zur Hundesteuer beantwortet der städtische Fachbereich Finanzverwaltung – Kommunale Steuern und Abgaben. Dazu steht die E-Mail-Adresse steuern@viersen.de zur Verfügung. Telefonische Nachfragen sind unter 02162 101-569 zu den genannten Sprechzeiten möglich.

Zusätzlich zur Hundesteueranmeldung kann es erforderlich sein, dass bestimmte Hunde ordnungsbehördlich gemeldet werden müssen. Das regelt das Landeshundegesetzt beispielsweise für große oder gefährliche Hunde. Fragen hierzu beantwortet der Fachbereich Ordnung und Sicherheit – Ordnungsangelegenheiten. Telefonische Nachfragen sind unter 02162 101-611 oder 101-598 möglich.

Link:
Informationen rund um An- und Abmeldung von Hunden und die Hundesteuer mit Formularen und Online-Anmeldung
https://www.viersen.de/de/dienstleistung/hund-anmelden-6648176/

PDF-Formular zur Anmeldung Hundesteuer
https://www.viersen.de/C125716C0029A475/files/hundsteuer_anmeldung_vie.pdf/

Online-An- und Abmeldung eines Hundes
https://formulare.krzn.de/metaform/Form-Solutions/sid/assistant/64588cb2acb27b60607bfeea

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Pressemitteilung Stadt Viersen
Inhalte geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung (11.05.2023) wieder.

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