Maskenpflicht bleibt

In den Dienstgebäuden der Stadt Viersen bleibt die Pflicht, (mindestens) eine medizinische Maske zu tragen, über den 2. April 2022 hinaus unverändert bestehen. Darüber hinaus gilt weiterhin, dass für die persönliche Vorsprache ein Termin vereinbart werden muss.

Logo der Stadt mit Maske

Die Maskenpflicht gilt auch für die Stadtbibliothek und die Städtische Galerie Park. Hier entfallen ab dem 3. April 2022 die 3G-Regeln.

Die Regelung dient dem Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bereichen mit Publikumsverkehrs ebenso wie dem Schutz der Besucherinnen und Besucher. Grundlage für die Maskenpflicht ist das Hausrecht der Stadt Viersen in ihren Gebäuden und Dienststellen.

Für vielgefragte Bereiche der Stadtverwaltung können Termine online unter https://www.viersen.de/de/inhalt/online-terminvergabe/ vereinbart werden. Weitere Dienstleistungen können vollständig oder in weiten Teilen ohne einen Besuch in einer Dienststelle abgewickelt werden. Dazu gibt es eine Übersicht auf der Internetseite der Stadt Viersen unter https://www.viersen.de/de/inhalt/online-dienste/.

Eine Zusammenfassung zu den Möglichkeiten, online Kontakt mit der Stadtverwaltung aufzunehmen, steht unter https://www.viersen.de/de/inhalt/online-kontakt/ bereit. Wer sein Anliegen nicht online erledigen kann oder will, findet eine Zusammenstellung der städtischen Dienstleitungen unter https://www.viersen.de/de/inhalt/dienstleistungen/. Hier sind Kontakttelefonnummern genannt.

Eine Gesamtübersicht gibt es unter der Adresse https://www.viersen.de/de/inhalt/buergerservice-online/. Das Service-Portal der Stadt ist auch über den „Schnellzugriff“ auf der Startseite des städtischen Internetangebotes www.viersen.de zu finden.

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Pressemitteilung Stadt Viersen
Inhalte geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung (01.04.2022) wieder.

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