Überprüfung mit Augenmaß

Stadtlogo mit medizinischer Maske

Der Kommunale Ordnungsdienst Viersen (KOV) überprüft bei seinen Kontrollen in der Gastronomie, ob die Coronaschutz-Regeln eingehalten werden. Dabei wird stichprobenartig nachgehalten, ob die Gäste im Innenraum ihre aktuellen Nachweise vorlegen mussten.

Nach der aktuell geltenden Fassung der Coronaschutz-Verordnung des Landes NRW müssen Menschen, die gastronomische Angebote in Innenräumen wahrnehmen, beim Betreten nachweisen, dass die immunisiert oder getestet sind. Ausgenommen ist die Abholung von Speisen und Getränken.

Die Kontrollen erfolgen mit Augenmaß, kündigt die Stadt an. So sollen beispielsweise die Gäste nach Möglichkeit nicht während des Essens gestört werden.

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Pressemitteilung Stadt Viersen
Inhalte geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung (15.11.2021) wieder.

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