Bewerbungsprozess

Wie läuft das Bewerbungsverfahren ab? 

  • Sie laden im Online-Bewerbermanagement Ihre Bewerbungsunterlagen digital hoch.
  • Sie erhalten unmittelbar nach Einsendung der Bewerbung eine automatisierte Eingangsbestätigung von uns – falls nicht, war voraussichtlich die E-Mailadresse nicht korrekt, melden Sie sich bitte dann bei der entsprechenden Ansprechperson.
  • Sofern Ihre Bewerbung das Anforderungsprofil erfüllt und den nächsten Schritt des Bewerbungsprozesses erreicht, schließt sich in der Regel ein Vorstellungsgespräch an.
  • Das Vorstellungsgespräch findet mit der Führungskraft des entsprechenden Fachbereiches bzw. Abteilung, Vertretenden des Personalservice, einem Mitglied des Personalrates, der Gleichstellungsbeauftragten und der Schwerbehindertenvertretung statt.
  • Nach erfolgreichem Vorstellungsgespräch werden die Gremien beteiligt. Nach deren Zustimmung (Dauer ca. 1 Woche) erhalten Sie von uns zunächst eine telefonische Zusage.
  • Wir vereinbaren daraufhin mit Ihnen einen Termin zur Unterschrift der Vertragsunterlagen und zur Klärung Ihrer Fragen und erster Anliegen.

1. Tipps zu Ihrer Bewerbung und erforderliche Unterlagen

Sobald Sie sich auf eine ausgeschriebene Stelle bewerben möchten und die entsprechende Stellenanzeige per Klick auswählen, gelangen Sie ganz automatisch in unser Online-Bewerbermanagement. Dort finden Sie dann alle Hinweise darauf, welche Unterlagen wir von Ihnen für den Bewerbungsprozess benötigen, die dann ganz bequem von Ihnen digital hochgeladen werden können.

Wenn Sie Unterlagen hochladen, achten Sie bitte darauf, dass diese vollständig, gut lesbar und in einem schreibgeschützten PDF-Format sind.

Allgemeine Bewerbungshinweise:

Die aktive Gleichstellung aller Mitarbeitenden sowie Diversität und Vielfalt sind Bestandteile der gelebten Personalpolitik der Stadt Viersen.

Aus diesem Grund begrüßen wir Bewerbungen von qualifizierten Personen, unabhängig von Alter, Geschlecht, ethnischer, kultureller und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Behinderung, sexueller Orientierung und Identität.

Wir verfolgen das Ziel der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern auf der Grundlage des LGG NRW und des Gleichstellungsplans. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht.

Schwerbehinderte und diesen gleichgestellte Personen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung, entsprechend den Bestimmungen des SGB IX, besonders berücksichtigt. Fügen Sie bitte Ihrer Bewerbung einen entsprechenden Nachweis an, ggfs. auch den Gleichstellungsbescheid.

Nach Absenden Ihrer Bewerbung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Sollten Sie keinen Eingang in Ihrem Mailpostfach feststellen, überprüfen Sie bitte auch Ihren Spamordner. Falls auch hier nichts eingegangen ist, setzen Sie sich bitte mit der in der Stellenanzeige zuständigen Kontaktperson in Verbindung.

2. Kann ich mich auch schriftlich bewerben?

Sollten Sie keine Gelegenheit für eine Online Bewerbung haben, können Sie schriftliche Bewerbungsunterlagen auch an die folgende Adresse senden.

Stadt Viersen
Fachbereich Personalverwaltung - Personalservice -
Rathausmarkt 1
41747 Viersen

Bitte fügen Sie in diesem Fall nur Kopien Ihrer Unterlagen bei. Sofern Sie eine Rücksendung Ihrer Unterlagen wünschen, fügen Sie bitte einen passenden, an Sie adressierten und ausreichend frankierten Briefumschlag bei. Andernfalls werden die Unterlagen nach Abschluss des Verfahrens vernichtet. Mit Einreichung Ihrer Bewerbung erklären Sie hierzu Ihr Einverständnis.

3. Wann kann ich mit einer Rückmeldung auf meine Bewerbung rechnen?

In jeder Stellenausschreibung ist eine Bewerbungsfrist benannt.  Sobald diese Frist verstrichen ist, werden die eingegangen Bewerbungen gesichtet und geprüft. Da die Sichtung der Bewerbung durch alle am Bewerbungsprozess beteiligten Gremien vorgenommen werden muss, kann dies etwas Zeit in Anspruch nehmen. Erfüllt Ihre Bewerbung alle Kriterien und qualifiziert sich für den nächsten Schritt des Bewerbungsprozesses, erhalten Sie innerhalb von bis zu max. 4 Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch per E-Mail. Infolgedessen bitten wir hier um Terminbestätigung, damit wir Sie fest einplanen können.

Alle anderen Personen, deren Bewerbungen nicht überzeugen konnten, erhalten nach Abschluss des Verfahrens eine schriftliche Absage.

4. Wer nimmt an den Vorstellungsgesprächen teil?

  • Führungskraft Fachbereich bzw. Abteilung
  • Vertreter*in Personalservice
  • Personalratsmitglied
  • Gleichstellungsbeauftragte
  • Schwerbehindertenvertretung

5. Wer ist die richtige Kontaktperson für meine Fragen?

Die richtige Kontaktperson für Ihre Fragen rund um den Bewerbungsprozess und das Auswahlverfahren im Allgemeinen, finden Sie in der jeweiligen Stellenausschreibung. Für konkrete Fragen zum Aufgabengebiet der jeweiligen Stelle, ist die Ansprechperson im jeweiligen Fachbereich bzw. Abteilung ebenfalls in der Stellenausschreibung benannt.