Informationen für Bürgerinnen und Bürger

Erfolgreicher Klimaschutz und Klimaanpassung sind Aufgaben, die nur durch das gemeinschaftliche Handeln von Stadt und Bürgerschaft gelingen können. Aus diesem Grund engagiert sich die Stadt sowohl auf eigenen Liegenschaften für das Klima und unterstützt darüber hinaus auch Viersener Einwohnende und Gewerbetreibendende bei persönlichen Beiträgen zum Klimaschutz. Eine wichtige Grundlage dafür ist vor allem die Vermittlung von Wissen und die Bereitstellung von Informationen rund um das Thema Klima.
In diesem Zusammenhang organisiert die Stabsstelle Klimaschutz verschiedene Veranstaltungen, die über die lokale Presse oder die städtische Webseite beworben werden.

 

Initialberatung

Initialberatung Klimaschutz und Klimaanpassung

Die Mitarbeitenden der Stabsstelle stehen darüber hinaus gerne als Ansprechpartner bei Fragen rund um die Themen Klimaschutz und -anpassung zu Verfügung. Wir informieren Sie gerne über allgemeine Grundinformationen und leiten Ihnen gerne auch weiterführende Anlaufstellen, Informationen und  weiter.
 


Initialberatung energetische Sanierung und klimaangepasstes Bauen 

Klimaschutz wird in unserem Alltag immer wichtiger. Weitere deutliche Energieeinsparungen sind unabdingbar – hier ist ein Umdenken notwendig. Energetische Sanierungen sind ein wichtiger Baustein beim Klimaschutz. Speziell in Viersen gibt es einen hohen Altbestand an Gebäuden, deren Sanierung großes Potenzial zur Energieeinsparung bietet. In diesem Zusammenhang bietet die Stabsstelle eine eigene Erstberatung zum energetischen Sanieren an. Viersener Einwohnende erhalten einen Fragebogen, mit denen sie in die Beratung einsteigen können. Der Ansatzpunkt ist mit Blick auf die Statistik vielversprechend: 40 Prozent des CO2-Ausstoßes in Viersen werden von privaten Haushalten verursacht. Die Themen Sanieren und Heizen/Wärmeversorgung gute Ansatzpunkte für Einsparpotential.
 

Energiespartipps



Allgemeines

Förderprogramme

Dach- und Fassadenbegrünung

  • Warum?
    Begrünte Dächer und Fassaden sehen nicht nur schön aus, eine Begrünung kühlt das Gebäude bei sommerlicher Hitze ab und trägt dazu bei, Niederschlagswasser zurück zu halten. Langlebige Dach- und Fassadenbegrünungen verbessern das Mikroklima am Haus. Sie können die Artenvielfalt fördern und zur Bindung von Feinstaub beitragen.

    Die Stadt Viersen unterstützt die Bemühungen in der Einwohnerschaft, Gebäude zu begrünen, mit bis zu 10000 Euro. Grundlage für alle Anträge ist die Förderrichtlinie zur Förderung von Dach- und Fassadenbegrünungen, die am 1. Juli 2023 in Kraft getreten ist.
  • Was?
    Gefördert werden alle angemessenen Kosten zur Herstellung einer dauerhaften extensiven oder intensiven Dachbegrünung ab Oberkante der Dachabdichtung oder bodengebundenen Fassadenbegrünung an bestehenden Gebäuden oder bereits genehmigten Neubauten.
  • Wer?
    Eigentümer*innen und Nutzungsberechtigte von privat oder gewerblich genutzten Gebäuden.
  • Wieviel?
    Die maximale Zuwendung beträgt 10000 Euro pro Jahr und Liegenschaft. Für Dachbegrünungen umfasst sie 50 Prozent der als förderfähig anerkannten Gesamtkosten, höchstens jedoch 50 Euro je Quadratmeter gestalteter Fläche. Voraussetzung ist eine zusammenhängende Fläche von mindestens 10 Quadratmetern. Fassadenbegrünungen werden ebenfalls zu 50 Prozent – maximal jedoch mit 5000 Euro – gefördert. Die Zuwendung muss mindestens 500 Euro betragen (Bagatellgrenze).
  • Weitere Informationen:
    Die Förderung müssen Sie bei der Stadt Viersen schriftlich beantragen. Die genauen Förderbedingungen und insbesondere die einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte den Richtlinien der Stadt Viersen zur Förderung von Dach- und Fassadenbegrünung.
    Über das Gründachkataster NRW können Interessierte sich einen ersten Einblick verschaffen, ob ihr Dach für eine Begrünung geeignet ist. 
    Im Projekt „Mehr Grün am Haus“ bietet die Verbraucherzentrale NRW eine Zusammenstellung an Informationen rund um die Gebäudebegrünung an.
    Mittlerweile gibt es auch technische Möglichkeiten zur Kombination von Gründach- und Solaranlagen (Solargründach); weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite des Bundesverbands für Gebäudegrün.
  • Ansprechpersonen
    Ansprechpartner im Fördermittelmanagement ist Marcus Esser, Telefon 02162 101-221, E-Mail: gebaeudegruen@viersen.de
    Die fachliche Begleitung erfolgt durch Anna Weiland von der Stabsstelle Klimaschutz, Telefon 02162 101-534

 

Pflege von Altbäumen auf privaten Grundstücken

  • Warum?
    Schöne, markante alte Laubbäume in Gärten ziehen die Blicke auf sich. Ein imposanter Stammumfang, eine stattliche Höhe, dazu eine ausladende Krone – Exemplare wie diese sind nicht nur sehens-, sondern auch in besonderer Weise schützenswert. Die finanzielle Unterstützung von Maßnahmen zur Pflege und Unterhaltung ökologisch wertvoller oder ortsbildprägender Bäume auf privaten Grundstücken soll deren Erhalt und Schutz dienen.
  • Was?
    Die Stadt Viersen unterstützt die Pflege von Altbäumen auf privaten Grundstücken. Gefördert werden baumpflegerische Maßnahmen und fachliche Baumgutachten für heimische Laubbäume, die einen Stammumfang von mindestens 1,50 Meter – gemessen in einem Meter Höhe – haben. Es geht um Baumpflegemaßnahmen, die dem Erhalt der Bäume dienlich sind und entsprechend der „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege“ (ZTV Baumpflege) ausgeführt werden. Dazu gehören beispielsweise Kronenpflege und Regenerationsschnitte der Kronen sowie der Einbau von Systemen, die Kronen sichern oder Stamm und Äste stabilisieren. Förderungsfähig ist auch eine sogenannte Bodenverbesserung im Umfeld des Altbaumes.
  • Wer?
    Bäume auf privaten Grundstücken mit einer privaten Nutzung. Gehölze in Baumschulen, Gärtnereien und Obstplantagen sowie Exemplare, die bereits durch andere Programme oder Maßnahmen eine Förderung erhalten, sind nicht förderfähig.
  • Wieviel?
    Die maximale Fördersumme pro Baum beträgt 500 Euro. Pro Kalenderjahr werden nach Einzelfallprüfung und Bewilligung bis zu drei Gehölze je Grundstück und Antragstellendem gefördert. 
  • Weitere Informationen:
    Die Förderung muss bei der Stadt Viersen schriftlich beantragt werden. Dem Antrag zum Förderprogramm Pflege von Altbäumen auf privaten Grundstücken müssen ein Foto des Baumes oder der Bäume, dazu ein detaillierter Kostenvoranschlag der jeweiligen Maßnahme und ein Qualifizierungsnachweis des ausführenden Unternehmens beiliegen. Die baumpflegerischen Arbeiten muss ein qualifizierter Betrieb ausführen. Mehr dazu in der Richtlinie der Stadt Viersen zum Förderprogramm Pflege von Altbäumen auf privaten Grundstücken.

    Nach Prüfung eines Antrags und nach einer Ortsbesichtigung wird ein Bescheid erstellt, in dem die voraussichtliche Höhe der Förderung festgesetzt ist. Die Auszahlung des Geldes erfolgt nach Vorlage der Schlussrechnung.
  • Ansprechpersonen:
    Ansprechpartner im Fördermittelmanagement ist Martin Kunz, Telefon 02162 101-586, Email: foerdermittelmanagemant@viersen.de.

    Die fachliche Begleitung erfolgt durch Oliver Lennackers von Städtischen Betrieben, Telefon 02162 101-423

Weiterführende Informationen

Es gibt mittlerweile zahlreiche Informationen dazu, wie wir in Deutschland vom Klimawandel betroffen sind und welche Möglichkeiten es gibt, diesen Entwicklungen entgegenzuwirken.

Klimafakten

 

Klimaschutz und Energie

Photovoltaik und Solarthermie

Finanzierung und Förderung

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Dach- und Fassadenbegrünung

Starkregen

Hitze

​​​​​​​Mobilität