Eine neue Wohnung zu beziehen ist anstrengend und aufregend zugleich. Neben dem ganzen Verpacken und Einräumen des Umzugsgutes müssen auch noch behördliche Dinge und auch wohnungstechnische Angelegenheiten erledigt werden.
Der Umzug – Parken und Halten
Wer für den Umzugswagen einen guten Parkplatz reservieren möchte, kann dies in der Abteilung Straßenverkehr beim Ordnungsamt machen. Dazu muss eine Ausnahmegenehmigung für den Straßenverkehr beantragt werden. Das bloße Aufstellen von einer Stuhlbarrikade zum Freihalten eines Parkplatztes ist nicht gestattet.
Der Umzug – Sperrmüll
Beim Ausräumen der Schränke vor einem Umzug kommen viele vergessene Gegenstände wieder an das Licht. Aber nicht alles soll in die neue Wohnung umziehen. Diese Gegenstände können die Anmeldung einer Sperrmüllabholung nötig machen.
Anmeldung als Einwohner
Nach dem Bundesmeldegesetz muss der Einzug in eine neue Wohnung innerhalb von 14 Tagen nach Einzug beim Meldeamt erfolgen. Das gilt auch für Umzüge innerhalb des Stadtgebietes. Die Ummeldung kann im Servicecenter der Stadt, Rathausmarkt 1, erfolgen.
Personalausweis ändern
Nach einem Wohnsitzwechsel ist die Erstellung eines neuen Personalausweises normalerweise nicht nötig. Auf dem Personalausweis wird lediglich die neue Adresse vermerkt. Dies geschieht im Servicecenter der Stadt Viersen bei der Anmeldung des neuen Wohnsitzes.
Auto ummelden
Auch im Kfz-Schein muss nach einem Umzug die neue Adresse vermerkt werden. Auch wenn der Umzug innerhalb des Stadtgebietes erfolgte ist die Änderung nötig.
Die Ummeldung des Fahrzeuges erfolgt durch die Zulassungstelle des Kreises Viersen:
Post umleiten
Bis alle Kontakte die neue Adresse nach einem Umzug kennen vergeht häufig einiges an Zeit. Der Postbote kann die Post mit der alten Adresse dennoch zustellen, wenn ein Nachsendeauftrag beauftragt wurde.
Strom & Gas anmelden
Man sollte nicht vergessen in der alten Wohnung beim Auszug die Zählerstände zu notieren und diese an den bisherigen Energieversorger zu melden. Ansonsten freut sich der Nachmieter.
In der neuen Wohnung sollte man auch direkt die Zählerstände erfassen und diese der Anmeldung bei einem neuen Energieversorger beilegen.
In Viersen ist die NEW Energie für die Grundversorgung zuständig. Das Kundencenter der NEW befindet sich im Stadthaus, Rathausmarkt 1 in 41747 Viersen, gegenüber vom Servicecenter der Stadt Viersen.
Fernsehen, Radio & Internet
Volljährige Wohnungsinhaber sind grundsätzlich gesetzlich verpflichtet, den Rundfunkbeitrag abzuführen. Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ist online verfügbar.
Ein Hund wohnt mit im Haushalt
Hunde unterliegen auch in Viersen der Hundesteuerpflicht. Deshalb müssen Hunde bei Stadt steuerlich angemeldet werden. Hund steuerlich erfassen