Die Bildungslandschaft in Viersen ist wirklich wunderbar und lässt keine Wünsche offen. Alle Schulformen sind über das Stadtgebiet der Stadt Viersen verteilt. Von der Grundschule bis zum Gymnasium steht den jungen Menschen in unserer Stadt die reine schulische Ausbildung zur Verfügung, damit sie sich nach ihren Interessen und Begabungen entfalten können. Auch eine schulische Berufsausbildung ist im Berufskolleg in Dülken möglich.
Einen tollen Überblick über das vielfältige Angebot der städtischen Grundschulen bietet die Einschulungsbroschüre.
Alle Fragen zu weiterführenden Schulen beantwortet Ihnen die Informationsbroschüre - weiterführende Schulen - 2025/2026.
Sie können diese ganz einfach mit einem Klick als barrierefreies PDF-Dokument herunterladen.
Außerschulische Weiterbildungen bietet die Kreisvolkshochschule an einem ihrer Standorte in Viersen an.
Die nächsten Fachhochschulen befinden sich in Venlo und Mönchengladbach. Im Umfeld befinden sich auch die Universitäten Düsseldorf, Köln und Aachen.
Anmeldung an der Grundschule
Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum Beginn des 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres.
Die Eltern der Kinder, die schulpflichtig werden, erhalten nach den Sommerferien eine Aufforderung von der Schulverwaltung, ihre Kinder für eine Bekenntnis- oder Gemeinschaftsgrundschule anzumelden. Sie erhalten einen Anmeldevordruck, auf dem die gewünschte Grundschule zu kennzeichnen ist.
Vorzeitige Einschulung
Kinder, die nach dem o.g. Stichtag das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Die Entscheidung trifft die Schulleitung unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens. In diesem Fall erhalten die Eltern keine Aufforderung zur Anmeldung. Die Anträge können nur persönlich in der gewünschten Grundschule gestellt werden.
Zurückstellung
Schulpflichtige Kinder können aus erheblichen gesundheitlichen Gründen für ein Jahr zurückgestellt werden. Die Entscheidung trifft die Schulleitung auf der Grundlage des schulärztlichen Gutachtens.
Anmeldung an einer weiterführenden Schule
Am Ende der 4. Klasse steht für die Schüler und Schülerinnen ein Schulwechsel zu einer weiterführenden Schule an. Mit dem Halbjahreszeugnis in der 4. Klasse erhalten die Eltern von der Grundschule eine Grundschulempfehlung für eine Schulform der weiterführenden Schule. Neben dem Zeugnis und der Grundschulempfehlung wird von der Grundschule ein Anmeldeschein ausgehändigt.
Die Anmeldetermine für die weiterführenden Schulen werden im ersten Halbjahr der 4. Klasse von der Schulverwaltung herausgegeben. Diese Termine werden auch durch die Schulen auf deren Websites veröffentlicht.
Zur Anmeldung müssen die Zeugnisse, die Grundschulempfehlung und der Anmeldeschein mitgebracht werden. Über die Aufnahme in der weiterführenden Schule entscheidet die Leitung der betreffenden Schule. Sollte eine Aufnahme in der gewünschten Schule nicht möglich sein, erhalten die betroffenen Eltern rechtzeitig ihre Unterlagen zurück. In diesem Fall müssen die Eltern das Kind an einer anderen Schule anmelden.
Schülerbetreuung
Es gibt verschiedene Formen der Schülerbetreuung an Grundschulen und an der Sekundarstufe I.
Dauer der Schulpflicht
Die Schulpflicht in der Primarstufe und der Sekundarstufe I dauert zehn Schuljahre. Sie wird durch den Besuch einer Grundschule und einer weiterführenden allgemeinbildenden Schule erfüllt.
Nach der Schulpflicht in der Primarstufe und der Sekundarstufe I beginnt die Pflicht zum Besuch der Berufsschule oder eines anderen Bildungsganges des Berufskollegs oder einer anderen Schule der Sekundarstufe II.
Wer vor Vollendung des einundzwanzigsten Lebensjahres ein Berufsausbildungsverhältnis beginnt, ist bis zu dessen Ende schulpflichtig.
Für Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis dauert die Schulpflicht bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem sie das achtzehnte Lebensjahr vollenden.
Schulbücher
Zu Beginn eines jeden Schuljahres teilt die Schule mit, welche Schulbücher im Unterricht eingesetzt werden. Ein Teil der Schulbücher wird von der Stadt Viersen beschafft und den Schülerinnen und Schülern leihweise zur Verfügung gestellt.
Die Höhe des Eigenanteils, den die Eltern für den Kauf der Schulbücher in einem Schuljahr aufwenden müssen, ist im Schulgesetz festgelegt.
Der Eigenanteil beträgt je nach Schulform:
in der Grundschule | 16,00 Euro |
in den Klassen 5 bis 10 der Haupt-, Real- und Gesamtschule sowie in den Gymnasien | 34,00 Euro |
in den Förderschulen (je nach Art der Förderschule) | zwischen 16,00 Euro und 34,00 Euro |
Auskünfte zur Schulbuchbeschaffung erhalten Sie auch in der jeweiligen Schule.
Schülerunfallversicherung
Bei der Schülerunfallversicherung handelt es sich um eine gesetzliche Unfallversicherung für Schüler, Studenten und Kinder in Kindergärten.
Der Versicherungsschutz umfaßt sowohl Schul-, als auch Schulwegeunfälle und setzt z.B. bei Ausflügen, Wettkämpfen o.ä. grundsätzlich eine Teilnahme an einer genehmigten Schulveranstaltung voraus.
Die Kosten für die Unfallversicherung werden von den Ländern und Gemeinden getragen.