Technische Berufe

Vermessungstechniker*in

Allgemeines

Die Fachkräfte für Vermessungstechnik führen Lage- und Höhenvermessungen im Gelände durch, werten die Messdaten zeichnerisch sowie rechnerisch aus und erstellen bzw. aktualisieren Pläne und Karten. Diese werden unter anderem beim Bau von Häusern und Straßen benötigt.

Vermessungstechniker*innen arbeiten sowohl im Innen- als auch im Außendienst. Wenn sie Lage- und Höhenvermessungen durchführen, analysieren und ergänzen sie vorhandene Unterlagen, überprüfen die Vermessungspunkte im Gelände und vermessen es von diesen Punkten aus. Sie übertragen Markierungen, z.B. für die geplanten Baugrundstücke bzw. Bauwerke den Angaben aus den Planungsunterlagen entsprechend in das Gelände. Anschließend werten sie die Vermessungsergebnisse aus und erstellen oder aktualisieren die Planungsunterlagen. Sie informieren auch Auskunftssuchende.

Weitere Infos zum Ausbildungsberuf gibt es hier.

Einstellungstermin

01. August

Ausbildungsdauer

3 Jahre

Ausbildungsvoraussetzungen

  • Mittlerer Schulabschluss (ehemals Fachoberschulreife) / guter erster erweiterter Schulabschluss (ehemals Hauptschulabschluss Typ A)
  • Gesundheitliche Eignung (durch den arbeitsmedizinischen Dienst, bei Jugendlichen U18 zusätzlichen durch den Hausarzt oder die Hausärztin nach Jugendarbeitsschutzgesetz)
  • Bedenkenloses Führungszeugnis (Vorlage bei Einstellung)

Ausbildungsverlauf

Theoretische Ausbildung

Berufskolleg Gewerbliche Schulen (Platz der Republik 1, 41065 Mönchengladbach)

Die Ausbildung endet mit dem Ablegen der Abschlussprüfung bei der Bezirksregierung in Düsseldorf.

Praktische Ausbildung

Fachbereich 80/II – Geodaten, Liegenschaften und Bodenordnung

Ausbilder 

Herr Seeboth (Diplom-Ingenieur für Vermessungstechnik)

Verdienst während der Ausbildung

Nach § 8 TVAöD

1. Ausbildungsjahr1.218,20 €
2. Ausbildungsjahr1.268,20 €
3. Ausbildungsjahr1.314,02 €

Zzgl. ca. 13,29 € vermögenswirksame Leistungen und Beitrag zur betrieblichen Altersvorsorge.

Nach der Ausbildung

Die Eingruppierung als Beschäftigte*r erfolgt in der Regel zunächst in die Entgeltgruppe (EG) 9 a des Tarifvertrages im öffentlichen Dienst - 3.448,69 €. 

Bauoberinspektoranwärter*in

Allgemeines

Die Beamt*innen im gehobenen bautechnischen Dienst der Stadtverwaltung Viersen haben ein vielfältiges und verantwortungsvolles Aufgabenspektrum. Je nach Studienschwerpunkt werden sie in den verschiedenen technischen Bereichen der Verwaltung eingesetzt.

Es werden zum Beispiel Bauanträge geprüft und bearbeitet und Stellungnahmen in planungsrechtlicher, bauordnungsrechtlicher, technischer und gestalterischer Hinsicht erarbeitet. Bauoberinspektor*innen können sich aber auch mit der konzeptionellen Verkehrsplanung oder der Vergabe von Bau,- Liefer- und Dienstleistungsaufträgen beschäftigen.

Einstellungstermin

01. Mai

Ausbildungsdauer

14 Monate im Rahmen eines Vorbereitungsdienstes im Beamtenverhältnis auf Widerruf

Ausbildungsvoraussetzungen

  • Abgeschlossenes Diplom- oder Bachelorstudium in den Fachgebieten Hochbau oder Bauingenieurwesen, Architektur, Geographie oder anderen geeigneten, fachverwandten Ausbildungen
  • Deutsche Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Drittstaates, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben
  • Es gelten die laufbahnrechtlichen Altersgrenzen nach § 14 Abs. 3 Landesbeamtengesetz (LBG NRW)
  • Gesundheitliche Eignung zur Einstellung in das Beamtenverhältnis
  • Einwandfreies Führungszeugnis (Vorlage bei Einstellung)

Ausbildungsverlauf

Theoretische Ausbildung

Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Düsseldorf (Moskauer Straße 25, 40227 Düsseldorf)

Die theoretische Ausbildung besteht aus einem Lehrgang von ca. 5 Monaten und beinhaltet einen Einführungslehrgang zu Beginn der Ausbildung (Juni), einen Abschlusslehrgang (Januar-März) und der Prüfungsphase (April).

Praktische Ausbildung

Die praktische Ausbildung erfolgt in drei gleich langen Ausbildungsabschnitten. Der Schwerpunkt liegt in einem der ausgeschriebenen Ausbildungsbereiche. Darüber hinaus erhält der*die Bauoberinspektoranwärter*in Einblicke in die anderen Fachbereiche, insbesondere des technischen Bereichs.

Die Auszubildenden werden gezielt an die ausbildungsspezifischen Arbeiten herangeführt und lernen die gesamte Palette des Aufgabenspektrums kennen.

Ausbilder*innen

Zuständig für die Ausbildung sind die Fachbereichsleiter*innen, Abteilungsleiter*innen, Koordinator*innen

Verdienst während der Ausbildung

Grundbetrag: 1.405,68 €

Zzgl. ca. 6,65 € vermögenswirksame Leistungen und Beitrag zur betrieblichen Altersvorsorge. 

Nach der Ausbildung

Die Eingruppierung als Beamter oder Beamtin im gehobenen, bautechnischen Dienst erfolgt in der Regel in der Besoldungsgruppe A 10 LBesG mit derzeit circa 3.187,15 €. In der Laufbahn des gehobenen Dienstes ist – je nach Aufgabe – ein Aufstieg bis A13 möglich.